Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene Nachbar
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Anregung vom 30.10.2018, OA 328 entstanden aus Vorlage: OF 769/1 vom 14.10.2018
Betreff: Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene Nachbar Vorgang: OM 3133/18 OBR 1; ST 1520/18 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Mit Stellungnahme ST 1520 berichtet der Magistrat, dass leisere Kehrmaschinen als die heute verwendeten in elektrischer Ausführung erhältlich sind. Dies vorangestellt, wird der Magistrat aufgefordert, bei Ersatzbestellungen diese leiseren, elektrisch betriebenen Maschinen anzuschaffen.
Begründung: In der Ortsbeiratsanregung "Nachbestellung von leiseren Kehrmaschinen" vom 08.05.2018 wird der Magistrat aufgefordert, bei der Ersatzbeschaffung von neuen Kehrmaschinen darauf zu achten, dass die Maschinen einen deutlich niedrigeren Schallleistungspegel emittieren als das heute verwendete Modell "Citymaster 2000" mit 98-112 Dezibel. Der Zielwert wurde in der Anregung mit 90 Dezibel angegeben. Die Stadtverordnetenversammlung möge vor dem Hintergrund der vom Magistrat gegebenen neuen Information, dass dieser Pegel mit elektrischen Maschinen erreicht werden kann, nun den Magistrat entsprechend beauftragen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. April 2018OFOF 606/1Nachbestellung von leiseren KehrmaschinenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2018OMOM 3133Nachbestellung von leiseren KehrmaschinenDirektanregung
- 6. August 2018STST 1520Nachbestellung von leiseren KehrmaschinenStellungnahme
- 14. Oktober 2018OFOF 769/1Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 30. Oktober 2018Sie sind hierOAOA 328Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarAnregung
- 11. März 2019Antwort des Magistrats · nach 46 WochenBB 95Leisere Kehrmaschinen sind machbar, merkt der zufriedene NachbarMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD und GRÜNE gegen LINKE. und BFF (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme)