Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße
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Niederurseler Landstraße — 13 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 12.10.2026.
- Sperrung der Holzbrücke über den Urselbach an der U-Bahn-Haltestelle „Wiesenau“ – Prüfung von Alternativen12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Schienenersatzverkehr zwischen Heddernheim und Niederursel12.10.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Priorität für das Kindeswohl bei der Haushaltsplanung: Pflicht-Hitzemessung, Integration von KLUG- und HAGE-Vorgaben und Bereitstellung eines sofortigen Sonderbudgets für den Hitzeschutz in städtischen Kindertagesstätten (Kita Frankfurt) im Ortsbezirk 8 –06.10.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Niederurseler Landstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 08.05.2014, OM 3108 entstanden aus Vorlage: OF 456/8 vom 23.04.2014
Betreff: Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße Bisher ist an der Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Niederurseler Landstraße und Heddernheimer Landstraße, von Niederursel aus kommend, ein Schild 241-31 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg links) angebracht. Es fehlt aber das entsprechende Schild von der Heddernheimer Seite aus, und es gibt auch keine Markierungen auf dem Boden. Aus dieser unklaren Situation resultiert eine Unfallgefahr für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer, beispielsweise wenn Radfahrer von der Niederurseler Landstraße kommend auf dem ihnen durch das Schild zugewiesenen Bereich zügig fahren und sich dort entgegenkommende Fußgänger aufhalten. Für die Radfahrer sieht es in dieser Situation so aus, als gäbe es einen ihnen zugewiesenen und vorbehaltenen Bereich, in dem nicht mit Fußgängern zu rechnen ist, während es für entgegenkommende Fußgänger so aussieht, als gäbe es keine Trennung zum Radverkehr und keinen ihnen zugewiesenen Bereich. Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, sorgt diese Situation häufig für Konflikte. Der Magistrat wird gebeten, die Fußgänger- und Radunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße von beiden Seiten deutlich erkennbar in einen Rad- und einen Fußgängerbereich zu teilen. Dazu soll auf der Seite der Heddernheimer Landstraße ein Schild 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg rechts) angebracht werden, entsprechend der vorhandenen Beschilderung von der anderen Seite. Zusätzlich sollen die Bereiche durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet werden. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 23. April 2014OFOF 456/8Kennzeichnung des Fahrradweges an Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer LandstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2014Sie sind hierOMOM 3108Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer LandstraßeDirektanregung
- 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1233Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer LandstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats