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Kennzeichnung des Fahrradweges an Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFGRÜNE
21 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bisher ist an der Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Niederurseler Landstraße und Heddernheimer Landstraße, von Niederursel aus kommend, ein Schild 241-31 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg links) angebracht. Es fehlt aber das entsprechende Schild von der Heddernheimer Seite aus, und es gibt auch keine Markierungen auf dem Boden. Diese unklare Situation resultiert in einer Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrerinnen, beispielsweise wenn Radfahrer von der Niederurseler Landstraße kommend auf dem ihnen durch das Schild zugewiesenen Bereich zügig fahren und sich dort entgegenkommende Fußgängerinnen aufhalten. Für die Radfahrerinnen sieht es in dieser Situation so aus, als gäbe es einen ihnen zugewiesenen und vorbehaltenen Bereich, in dem nicht mit Fußgängern zu rechnen ist, während es für entgegenkommende Fußgängerinnen so aussieht, als gäbe es keine Trennung zum Radverkehr und keinen ihnen zugewiesenen Bereich. Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, sorgt diese Situation häufig für Konflikte. Der Magistrat gebeten, Die Fußgänger- und Radunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße soll von beiden Seiten deutlich erkennbar in einen Rad- und einen Fußgängerbereich geteilt werden. Dazu soll auf der Seite der Heddernheimer Landstraße ein Schild 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg rechts) angebracht werden, entsprechend der vorhandenen Beschilderung von der anderen Seite. Zusätzlich sollen die Bereiche durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet werden.

Inhalt

Antrag vom 23.04.2014, OF 456/8

Betreff: Kennzeichnung des Fahrradweges an Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße Der Ortsbeirat möge beschließen: Vorausgeschickt folgender Sachverhalt: Bisher ist an der Unterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße zwischen Niederurseler Landstraße und Heddernheimer Landstraße, von Niederursel aus kommend, ein Schild 241-31 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg links) angebracht. Es fehlt aber das entsprechende Schild von der Heddernheimer Seite aus, und es gibt auch keine Markierungen auf dem Boden. Diese unklare Situation resultiert in einer Unfallgefahr für Fußgänger und Radfahrerinnen, beispielsweise wenn Radfahrer von der Niederurseler Landstraße kommend auf dem ihnen durch das Schild zugewiesenen Bereich zügig fahren und sich dort entgegenkommende Fußgängerinnen aufhalten. Für die Radfahrerinnen sieht es in dieser Situation so aus, als gäbe es einen ihnen zugewiesenen und vorbehaltenen Bereich, in dem nicht mit Fußgängern zu rechnen ist, während es für entgegenkommende Fußgängerinnen so aussieht, als gäbe es keine Trennung zum Radverkehr und keinen ihnen zugewiesenen Bereich. Auch wenn es nicht zum Unfall kommt, sorgt diese Situation häufig für Konflikte. Der Magistrat gebeten, Die Fußgänger- und Radunterführung unter der Rosa-Luxemburg-Straße soll von beiden Seiten deutlich erkennbar in einen Rad- und einen Fußgängerbereich geteilt werden. Dazu soll auf der Seite der Heddernheimer Landstraße ein Schild 241-30 (getrennter Rad- und Fußweg, Fußweg rechts) angebracht werden, entsprechend der vorhandenen Beschilderung von der anderen Seite. Zusätzlich sollen die Bereiche durch Markierungen auf dem Boden gekennzeichnet werden.Beratung im Ortsbeirat: 8

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 23. April 2014Sie sind hier
    OFOF 456/8Kennzeichnung des Fahrradweges an Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Mai 2014OMOM 3108Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer LandstraßeDirektanregung
  3. 19. September 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 1233Kennzeichnung des Fahrradweges an der Unterführung Rosa-Luxemburg-Straße/Heddernheimer LandstraßeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 8
Sitzung 29 · 08.05.2014
TO I, TOP 25
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3108 2014 Die Vorlage OF 456/8 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
4 CDUGrüne
Ablehnung:
SPDFreie WählerFDP
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: 4 CDU und GRÜNE gegen SPD, FREIE WÄHLER und FDP (= Ablehnung) bei einer Enthaltung CDU

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