Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule
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Thema Wohnen verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 20.03.2014, OM 3005 entstanden aus Vorlage: OF 571/3 vom 20.03.2014
Betreff: Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule Vorgang: OM 2826/14 OBR 3 Nach Informationen der Stadt ist die Quartiersgarage Glauburgschule seit über drei Wochen in Betrieb und alle zur Verfügung stehenden Stellplätze sind vermietet. Laut Angaben der Betreiberin, der Parkhaus-Betriebsgesellschaft mbH, wurden Interessenten in einem Radius von 500 Metern um die Quartiersgarage als Anwohner definiert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung eine Vermietung ohne Berücksichtigung der vom Ortsbeirat beschlossenen Anregung OM 2826 stattgefunden hat. Außerdem wird der Magistrat um Auskunft darüber gebeten, - auf welcher Grundlage die Definition des Gebietes der Quartiersanwohner entstanden ist, - welche Straßen dieser Bereich einschließt; - in welcher Form alle betroffenen Autobesitzer über die Mietmöglichkeiten informiert wurden; - wie die Auswahl der Mietinteressenten stattgefunden hat; - ob in diesem Zusammenhang für alle tatsächlichen und potenziellen Interessenten Chancengleichheit bestanden hat. Sollte der für die Auswahl der Mieter definierte Bereich in einem Radius von 500 Metern um die Glauburgschule tatsächlich das Quartier bezeichnen, wird der Magistrat entsprechend gebeten, diesen Quartiersbegriff auch den Umfeldplanungen zugrunde zu legen. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2014Sie sind hierOMOM 3005Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
- 20. März 2014OFOF 571/3Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 951Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.