Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 28.07.2014, ST 951
Betreff: Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule Bei der Vergabe der Stellplätze in der Quartiersgarage Glauburgschule hat der Magistrat den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.02.2008, § 3548 Ziffer 2 umgesetzt. - Analog zu anderen Projekten ist der Einzugsbereich um die Quartiersgarage mit einem 500m-Radius festgelegt worden. Aus der beiliegenden Liste ergibt sich, welche Straßen dieser Bereich einschließt. - Von der Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. (PBG) wurde durch ein Schild am Bauzaun öffentlich auf die Möglichkeit der Anmietung von Parkplätzen hingewiesen. Über die Errichtung der Tiefgarage und deren Zweckbestimmung für die Anwohner wurde in der Presse in zahlreichen Artikeln berichtet. - Sowohl bei der PBG als auch bei der Frankfurter Aufbau AG als Bauherrin sind Interessensbekundungen eingegangen, deren Anzahl die zu vergebenden Plätze überstieg. Alle Interessenten wurden aufgefordert, die zur Prüfung des Anwohnerstatus erforderlichen Unterlagen einzureichen. Die daraufhin eingereichten Anträge wurden auf Vollständigkeit überprüft und - sofern die Voraussetzungen erfüllt waren - entsprechend dem Eingangsdatum bei der Stellplatzvergabe berücksichtigt. Bewerber, die nicht mehr bedacht werden konnten, sind in eine Warteliste aufgenommen worden und werden informiert, sobald Plätze in der Tiefgarage zur Wiederbelegung frei werden. Anlage 1 (ca. 37 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2014OMOM 3005Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
- 20. März 2014OFOF 571/3Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juli 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 951Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab