Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
Quartiersgarage Glauburgschule Nach Informationen der Stadt ist die Quartiersgarage Glauburgschule seit über drei Wochen in Betrieb und alle zur Verfügung stehenden Stellplätze sind vermietet. Laut Angaben der Betreiberin Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. wurden Interessenten in einem Radius von 500m um die Quartiersgarage als Anwohner definiert. Vor diesem Hintergrund
Inhalt
Antrag vom 20.03.2014, OF 571/3
Betreff: Stellplatzvergabe der Quartiersgarage Glauburgschule Nach Informationen der Stadt ist die Quartiersgarage Glauburgschule seit über drei Wochen in Betrieb und alle zur Verfügung stehenden Stellplätze sind vermietet. Laut Angaben der Betreiberin Parkhaus-Betriebsgesellschaft m.b.H. wurden Interessenten in einem Radius von 500m um die Quartiersgarage als Anwohner definiert. Vor diesem Hintergrund möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, mit welcher Begründung eine Vermietung ohne Berücksichtigung der vom Ortsbeirat beschlossenen OM 2826 stattgefunden hat. Außerdem möge der Magistrat darüber Auskunft geben, - auf welcher Grundlage die Definition des Gebietes der Quartiersanwohner entstanden ist, - welche Straßen dieser Bereich einschließt, - in welcher Form alle betroffenen Autobesitzer über die Mietmöglichkeiten informiert wurden, - wie die Auswahl der Mietinteressenten stattgefunden hat und - ob in diesem Zusammenhang für alle tatsächlichen und potenziellen Interessenten Chancengleichheit bestanden hat. Sollte der für die Auswahl der Mieter definierte Bereich in einem Radius von 500 Metern um die Glauburgschule tatsächlich das Quartier bezeichnen, bitten wir den Magistrat entsprechend, diesen Quartiersbegriff auch den Umfeldplanungen zugrun de zu legen.Beratung im Ortsbeirat: 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 20. März 2014OMOM 3005Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleDirektanregung
- 20. März 2014Sie sind hierOFOF 571/3Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juli 2014Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 951Stellplatzvergabe der Quartiersgarage GlauburgschuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung); FDP und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)