Hinweisschilder für die Polizeiwache in der B-Ebene aufstellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 13.03.2018, OM 2888 entstanden aus Vorlage: OF 537/1 vom 25.02.2018
Betreff: Hinweisschilder für die Polizeiwache in der B-Ebene aufstellen Vorgang: B 21/18 Der Magistrat wird aufgefordert, im oberirdischen Bereich der Hauptwache an geeigneten Stellen Hinweisschilder, eventuell auch in englischer Sprache, auf die Polizeiw ache in der B-Ebene aufzustellen, damit diese von Bürgerinnen und Bürgern sowie Touristen einfacher und schneller gefunden werden kann.
Begründung: Wie im Bericht des Magistrats vom 05.02.2018, B 21, erwähnt, konnte für eine Polizeiwache kein adäquater Standort im oberirdischen Bereich gefunden werden, obwohl ein Standort im oberirdischen Bereich mit Sicherheit ein Plus an Wahrnehmung durch die Bürgerinnen und Bürger erzeugt hätte. Da sich der Standort in der B-Ebene aber bewährt hat, sollten zur Wahrnehmung und Sichtbarkeit der Polizeiwache im oberirdischen Bereich Hinweisschilder aufgestellt werden, damit Ortsunkundige die Wache wahrnehmen und finden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 5. Februar 2018BB 21Eine sichtbare Wache an der WacheMagistratsbericht
- 25. Februar 2018OFOF 537/1Hinweisschilder für die Polizeiwache in der B-Ebene aufstellenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 13. März 2018Sie sind hierOMOM 2888Hinweisschilder für die Polizeiwache in der B-Ebene aufstellenDirektanregung
- 10. August 2018Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1561Hinweisschilder für die Polizeiwache in der B-Ebene aufstellenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats