Barrierefreie öffentliche Toiletten
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Bereitstellung einer barrierefreien öffentlichen Toilettenanlage in der Leipziger Straße sowie die Wiederinbetriebnahme der Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" zu prüfen. Dies ist notwendig, um mobilitätseingeschränkten Menschen den Zugang zu öffentlichen Toiletten zu ermöglichen und gesundheitliche Risiken zu vermeiden.
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Der Magistrat wird gebeten, folgende Maßnahmen zu prüfen und bei positiver Prüfung umzusetzen:
- eine barrierefreie öffentliche Toilettenanlage an einem geeigneten Standort in der Leipziger Straße bereitzustellen, f alls eine bauliche Maßnahme kurzfristig nicht umsetzbar ist, sollte übergangsweise auf eine provisorische Mietlösung zurückgegriffen werden (Beispiele siehe unten);
- die Toilettenanlagen in der U-Bahn-Station "Bockenheimer Warte" wieder vollumfänglich in Betrieb zu setzen und einen barrierefreien Zugang sowie ein lückenlos barrierefreies Leitsystem zu den Toilettenanlagen einzurichten.
Begründung
Mobilitätseingeschränkte Menschen, die einen Rollstuhl oder einen Rollator nutzen müssen, sind darauf angewiesen, dass ausreichend barrierefreie öffentliche Toiletten zur Verfügung stehen. Während Personen ohne Einschränkungen in Notsituationen auf private Toiletten in Restaurants oder Cafés ausweichen können, besteht diese Möglichkeit für Menschen mit Behinderungen überwiegend nicht. Nach Schilderungen von Betroffenen führt der Mangel an barrierefreien Toiletten dazu, dass ein längerer Aufenthalt in der Leipziger Straße unmöglich ist. Das gilt vor allem für die zunehmend heißen Sommertage. Eine erhöhte Flüssigkeitszufuhr führt zu einem verstärkten Harndrang. Wenn Betroffene den öffentlichen Raum nutzen wollen, verzichten sie deshalb häufig darauf (ausreichend) zu trinken. Damit stellt der Mangel an barrierefreien öffentlichen Toiletten auch ein Gesundheitsrisiko dar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 21. August 2022OFOF 446/2Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 12. September 2022Sie sind hierOMOM 2751Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!Direktanregung
- 6. März 2023STST 623Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!Stellungnahme
- 16. April 2023OFOF 663/2Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2023OMOM 4497Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Direktanregung
- 18. November 2024Antwort des Magistrats · nach 117 WochenSTST 1950Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme Aktenzeichen: 23-13