Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623
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Zusammenfassung
Die Stellungnahme des Magistrats bezieht sich auf die Barrierefreiheit der WC-Anlagen in der Leipziger Straße und Bockenheimer Warte. Aufgrund der nicht barrierefreien Erreichbarkeit werden diese nicht mehr als behindertengerechte WCs geführt. Ein nachträglicher Einbau eines Aufzugs wird als wirtschaftlich nicht vertretbar angesehen.
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Leipziger Straße — 21 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Toilettenanlage in der U-Bahn-Station „Leipziger Straße“ sanieren und barrierefrei umbauen21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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- Was wird aus der Bauruine im Hinterhaus der Leipziger Straße 32?17.08.2026 · V (Auskunftsersuchen)
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Neues zu Leipziger Straße per E-MailStellungnahme des Magistrats
Eine Vorort-Überprüfung hat ergeben, dass die beiden WC-Anlagen in der Leipziger Straße und Bockenheimer Warte über Behinderten-WCs verfügen, diese aber nur über eine Treppe oder Rolltreppe zu erreichen sind. Aufgrund der fehlenden barrierefreien Erreichbarkeit werden diese WC-Anlagen im Geoportal wie auch in der FES-App nicht mehr als behindertengerechte WCs geführt und die vorhandenen Kennzeichnungen entsprechend geändert. Beide Toilettenanlagen befinden sich in Verkehrsgebäuden (U-Bahn-Haltestelle), welche im Eigentum der VGF stehen. Ein nachträglicher Einbau eines Aufzugs ist demnach von der VGF zu prüfen. Aus wirtschaftlicher Sicht ist der nachträgliche Einbau eines Aufzugs nicht vertretbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. September 2022OMOM 2751Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!Direktanregung
- 6. März 2023STST 623Barrierefreie öffentliche Toiletten JETZT!Stellungnahme
- 16. April 2023OFOF 663/2Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 18. September 2023OMOM 4497Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Direktanregung
- 18. November 2024Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 114 WochenSTST 1950Zurückweisung der Stellungnahme vom 06.03.2023, ST 623Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab