Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifen
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Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2730 entstanden aus Vorlage: OF 313/12 vom 16.11.2013
Betreff: Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifen Vorgang: OM 3610/09 OBR 12 Der Magistrat wird aufgefordert, konsequent gegen die im öffentlichen Parkraum abgestellten Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen.
Begründung: Bereits in 2009, siehe OM 3610, hatte der Ortsbeirat einen derartigen Beschluss gefasst. In letzter Zeit häufen sich die Fälle, wo an nahezu allen Haupterschließungsstraßen, Zur Kalbacher Höhe, Altenhöferallee, aber auch an der Renoirallee, teilweise über Monate Anhänger auf den Seitenstreifen und in den Parkbuchten abgestellt werden, ohne dass das in irgendeiner Form geahndet wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. November 2013OFOF 313/12Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2013Sie sind hierOMOM 2730Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifenDirektanregung
- 21. Februar 2014STST 285Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifen.Stellungnahme
- 11. April 2014Antwort des Magistrats · nach 21 WochenSTST 525Maßnahmen gegen illegal abgestellte Werbeanhänger im Stadtteil Riedberg ergreifenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats