Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden
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Anregung an den Magistrat vom 25.09.2009, OM 3610 entstanden aus Vorlage: OF 314/12 vom 11.09.2009
Betreff: Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, konsequent gegen Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen, die illegal im Neubaugebiet Riedberg abgestellt werden.
Begründung: Auf dem Riedberg werden immer häufiger Anhänger abgestellt, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. Sowohl in Parkbuchten als auch auf Geh- und Radwegen sind derartige Werbeanhänger bereit platziert worden (vgl. Anlage). Da diese Kraftfahrzeuganhänger über mehr als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden, ist dies bereits gemäß § 12 Abs. 3b S. 1 StVO unzulässig. Im Übrigen stellt dieses Verhalten einen über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch öffentlicher Straßen dar, sodass eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich wäre. Da das Erscheinungsbild des Neubaugebiets erkennbar unter den zahlreichen Werbetafeln, Hinweisschildern und Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufbauten leidet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ferner, etwaige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG abschlägig zu bescheiden. Anlage 1 (ca. 164 KB) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 12
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. September 2009OFOF 314/12Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger duldenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. September 2009Sie sind hierOMOM 3610Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger duldenDirektanregung
- 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 72Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger duldenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats