Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden

Vorlagentyp: OFCDU
18 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Begründung

Auf dem Riedberg werden immer häufiger Anhänger abgestellt, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. Sowohl in Parkbuchten als auch auf Geh- und Radwegen sind derartige Werbeanhänger bereit platziert worden (vgl. Anlage). Da diese Kraftfahrzeuganhänger über mehr als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden, ist dies bereits gemäß § 12 Abs. 3b S. 1 StVO unzulässig. Im Übrigen stellt dieses Verhalten einen über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch öffentlicher Straßen dar, sodass eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich wäre. Da das Erscheinungsbild des Neubaugebiets erkennbar unter den zahlreichen Werbetafeln, Hinweisschildern und Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufbauten leidet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ferner, etwaige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG abschlägig zu bescheiden. Anlage 1 (ca. 164 KB)

Inhalt

Antrag vom 11.09.2009, OF 314/12

Betreff:

Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden

Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, konsequent gegen Anhänger mit Werbeaufbauten vorzugehen, die illegal im Neubaugebiet Riedberg abgestellt werden.

Begründung:

Auf dem Riedberg werden immer häufiger Anhänger abgestellt, die ausschließlich zu Werbezwecken dienen. Sowohl in Parkbuchten als auch auf Geh- und Radwegen sind derartige Werbeanhänger bereit platziert worden (vgl. Anlage).

Da diese Kraftfahrzeuganhänger über mehr als zwei Wochen ohne Zugfahrzeug abgestellt werden, ist dies bereits gemäß § 12 Abs. 3b S. 1 StVO unzulässig. Im Übrigen stellt dieses Verhalten einen über den Gemeingebrauch hinausgehenden Gebrauch öffentlicher Straßen dar, sodass eine Sondernutzungserlaubnis der Straßenbaubehörde erforderlich wäre.

Da das Erscheinungsbild des Neubaugebiets erkennbar unter den zahlreichen Werbetafeln, Hinweisschildern und Kraftfahrzeuganhängern mit Werbeaufbauten leidet, bittet der Ortsbeirat den Magistrat ferner, etwaige Anträge auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis nach § 16 Abs. 1 HStrG abschlägig zu bescheiden.

Anlage 1 (ca. 164 KB)Beratung im Ortsbeirat: 12

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 11. September 2009Sie sind hier
    OFOF 314/12Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger dulden
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 25. September 2009OMOM 3610Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger duldenDirektanregung
  3. 15. Januar 2010Antwort des Magistrats · nach 18 WochenSTST 72Illegale Werbeanhänger auf dem Riedberg nicht länger duldenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 12
Sitzung 34 · 25.09.2009
TO I, TOP 9
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 3610 2009 Die Vorlage OF 314/12 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen