Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Flohmarkt ist ein wirtschaftlicher Faktor für Sachsenhausen. Er zieht jede Woche 30.000 Besucher an, die über den Main kommen, um anschließend auch in der Schweizer Straße einzukaufen oder Kaffee trinken zu gehen. Wenn er künftig nur noch alle 14 Tage stattfinden und nur noch die Hälfte des Angebots beinhalten soll, wird ein Großteil der Besucher ausbleiben. Dies wird Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil haben, welche bei der Entscheidung über die Zukunft des Flohmarkts berücksichtigt werden müssen. Eventuell auftretende Missstände können durch eine Änderung der Flohmarktsatzung oder konkretes Handeln des Magistrats erreicht werden (z. B. Verbot von Neuwaren, Aufstellen von mehr Toilettenhäuschen etc.). Eine derart drastische Maßnahme wie die Zerschlagung des Flohmarkts am Mainufer ist dafür nicht erforderlich. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5 Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2008, NR 830 Antrag vom 11.06.2008, NR 963 Antrag vom 18.06.2008, NR 970 Antrag vom 10.07.2008, NR 985 dazugehörende Vorlage: Stellungnahme des Magistrats vom 05.11.2008, ST 1563 Aktenzeichen: 90 1
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 15.08.2008, OM 2525
entstanden aus Vorlage: OF 607/5 vom 15.08.2008
Betreff:
Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?
Der Magistrat wird gebeten, vor einer Entscheidung über die Zukunft des Flohmarkts am Mainufer folgende Fragen zu prüfen und zu berichten:
- Wie viele Beschwerden von Anwohnern liegen dem Magistrat vor, und wie bewertet er
diese angesichts der Tatsache, dass der Flohmarkt in einem Abschnitt des Mainufers stattfindet, in dem es keine direkten Anwohner gibt?
- Was hat der Magistrat in der Vergangenheit unternommen, um die angeblichen Missstände auf dem Flohmarkt zu beseitigen?
- Warum wurde mit der derzeitigen Betreiberfirma Melan keine Einigung über eine Verlängerung des Vertrages erzielt, obwohl die Firma nach eigenen Aussagen mehrere Angebote vorgelegt hat?
- Welche anderen Alternativen wurden geprüft und warum wurden sie verworfen?
- Welche Auswirkungen wird die Halbierung der Besucherzahl in Sachsenhausen und die Halbierung der Besuchsfrequenz auf die ortsansässigen Geschäfte und die Gastronomie haben?
Begründung:
Der Flohmarkt ist ein wirtschaftlicher Faktor für Sachsenhausen. Er zieht jede Woche 30.000 Besucher an, die über den Main kommen, um anschließend auch in der Schweizer
Straße einzukaufen oder Kaffee trinken zu gehen. Wenn er künftig nur noch alle 14 Tage stattfinden und nur noch die Hälfte des Angebots beinhalten soll, wird ein Großteil der Besucher ausbleiben. Dies wird Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil haben, welche bei der Entscheidung über die Zukunft des Flohmarkts berücksichtigt werden müssen.
Eventuell auftretende Missstände können durch eine Änderung der Flohmarktsatzung oder
konkretes Handeln des Magistrats erreicht werden (z. B. Verbot von Neuwaren, Aufstellen von mehr Toilettenhäuschen etc.). Eine derart drastische Maßnahme wie die Zerschlagung des Flohmarkts am Mainufer ist dafür nicht erforderlich.
Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2008, NR 830 Antrag vom 11.06.2008, NR 963 Antrag vom 18.06.2008, NR 970 Antrag vom 10.07.2008, NR 985
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2008Sie sind hierOMOM 2525Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?Direktanregung
- 15. August 2008OFOF 607/5Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1563Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarktes auf Sachsenhausen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats