Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Der Flohmarkt ist ein wirtschaftlicher Faktor für Sachsenhausen. Er zieht jede Woche 30.000 Besucher an, die über den Main kommen, um anschließend auch in der Schweizer Straße einzukaufen oder Kaffe trinken zu gehen. Wenn er künftig nur noch alle 14 Tage stattfinden und nur noch die Hälfte des Angebots beinhalten soll, so wird ein Großteil der Besucher ausbleiben. Dies wird Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil haben, welche bei der Entscheidung über die Zukunft des Flohmarkts berücksichtigt werden müssen. Eventuell auftretende „Missstände“ können durch eine Änderung der Flohmarktsatzung oder konkretes Handeln des Magistrats erreicht werden (z.B. Verbot von Neuwaren, Aufstellen von mehr Toilettenhäuschen etc.). Eine derart drastische Maßnahme wir die Zerschlagung des Flohmarkts am Mainufer ist dafür nicht erforderlich.
Inhalt
Antrag vom 15.08.2008, OF 607/5
Betreff:
Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?
Der Ortsbeirat 5 fordert den Magistrat Flohmarkts am Mainufer folgende
auf, vor einer Entscheidung über die Zukunft des Fragen zu prüfen und zu berichten:
- Wie viele Beschwerden von Anwohnern liegen dem Magistrat vor und wie bewertet er
diese angesichts der Tatsache, dass der Flohmarkt in einem Abschnitt des Mainufers stattfindet, in dem es keine direkten Anwohner gibt?
- Was hat der Magistrat in der Vergangenheit unternommen, um die angeblichen "Missstände" auf dem Flohmarkt zu beseitigen?
- Warum wurde mit der derzeitigen Betreiberfirma Melan keine Einigung über eine Verlängerung des Vertrages erzielt, obwohl die Firma nach eigenen Aussagen mehrere Angebote vorgelegt hat?
- Welche anderen Alternativen wurden geprüft und warum wurden sie verworfen?
- Welche Auswirkungen wird d ie Halbierung der Besucherzahl in Sachsenhausen und die Halbierung der Besuchsfrequenz auf die ortsansässigen Geschäfte und die Gastronomie haben?
Begründung:
Der Flohmarkt ist ein wirtschaftlicher Faktor für Sachsenhausen. Er zieht jede Woche 30.000 Besucher an, die über den Main kommen, um anschließend auch in der Schweizer
Straße einzukaufen oder Kaffe trinken zu gehen. Wenn er künftig nur noch alle 14 Tage stattfinden und nur noch die Hälfte des Angebots beinhalten soll, so wird ein Großteil der Besucher ausbleiben. Dies wird Auswirkungen auf den gesamten Stadtteil haben, welche bei der Entscheidung über die Zukunft des Flohmarkts berücksichtigt werden müssen.
Eventuell auftretende "Missstände“ können durch eine Änderung der Flohmarktsatzung oder
konkretes Handeln des Magistrats erreicht werden (z.B. Verbot von Neuwaren, Aufstellen von mehr Toilettenhäuschen etc.). Eine derart drastische Maßnahme wir die Zerschlagung des Flohmarkts am Mainufer ist dafür nicht erforderlich.
Hauptvorlage: Antrag vom 19.03.2008, NR 830 Antrag vom 11.06.2008, NR 963 Antrag vom 18.06.2008, NR 970 Antrag vom 10.07.2008, NR 985 Beratung im Ortsbeirat: 5
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. August 2008OMOM 2525Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?Direktanregung
- 15. August 2008Sie sind hierOFOF 607/5Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarkts auf Sachsenhausen?Ortsbeiratsantrag · SPD
- 5. November 2008Antwort des Magistrats · nach 12 WochenSTST 1563Welche Auswirkungen hat die Zerschlagung des Flohmarktes auf Sachsenhausen?Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 2. Ablehnung bei Enthaltung GRÜNE zu 3. SPD, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 4. SPD, FAG und LINKE. gegen CDU und FDP (= Ablehnung) bei Enthaltung GRÜNE zu 5. CDU, SPD, GRÜNE und LINKE. gegen FDP (= Ablehnung)