Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOK
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, Fahrradbügel vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße zu installieren, um den Kundinnen und Kunden sowie den dort arbeitenden Menschen eine sichere Abstellmöglichkeit für Fahrräder zu bieten. Dies soll die Nutzung von Fahrrädern fördern und die Zugänglichkeit für Rollstuhlfahrende verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten , vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen.
Begründung
Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer großen Anzahl an Kundinnen und Kunden besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeit zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insbesondere Rollstuhlfahrende behindert. Rechts der Zugangstreppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Fahrradbügeln vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Juni 2022OFOF 476/1Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Battonnstraße vor AOKOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022Sie sind hierOMOM 2406Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOKDirektanregung
- 24. Oktober 2022STST 2489Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOKStellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 863/1Fahrradbügel Battonnstraße 40Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023OMOM 4049Fahrradbügel Battonnstraße 40Direktanregung
- 16. Oktober 2023Antwort des Magistrats · nach 71 WochenSTST 2122Fahrradbügel Battonnstraße 40Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats