Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Battonnstraße vor AOK
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert die Installation einer ausreichenden Anzahl an Fahrradbügeln vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße. Dies ist notwendig, da es kaum Möglichkeiten gibt, Fahrräder abzustellen, was insbesondere Rollstuhlfahrende behindert. Die Maßnahme soll die Nutzung von Fahrrädern fördern und die Situation für die Besucher*innen der AOK verbessern.
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Thema Fahrradfahren verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge gemäß §3 Absatz 10 GOOBR folgende Anregung (OM) an den Magistrat beschließen:
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, vor dem AOK-Gebäude in der Battonnstraße eine ausreichende Anzahl an Fahrradbügeln installieren zu lassen.
Begründung
Die Geschäftsräume der AOK werden täglich von einer großen Anzahl an Kund*innen besucht. Hinzu kommen die dort arbeitenden Menschen. Es gibt so gut wie keine Möglichkeit zum Abstellen und Anschließen von Fahrrädern. Oft werden Räder an die Geländer der Rampen angekettet, was insbesondere Rollstuhlfahrende behindert. Rechts der Zugangstreppe ist genügend Platz für eine große Anzahl von Radbügeln vorhanden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 7. Juni 2022Sie sind hierOFOF 476/1Radverkehr im Ortsbezirk 1: Radbügel in der Battonnstraße vor AOKOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. Juni 2022OMOM 2406Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOKDirektanregung
- 24. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 20 WochenSTST 2489Radverkehr im Ortsbezirk 1: Fahrradbügel in der Battonnstraße vor AOKStellungnahme
- 21. Mai 2023OFOF 863/1Fahrradbügel Battonnstraße 40Ortsbeiratsantrag · CDU
- 6. Juni 2023OMOM 4049Fahrradbügel Battonnstraße 40Direktanregung
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme