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Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11

Vorlagentyp: OM
35 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2337 entstanden aus Vorlage: OF 616/5 vom 02.06.2013

Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor den Liegenschaften 3 bis 11 abzupollern.

Begründung: Vor den Liegenschaften 1 bis 3 ist der Bürgersteig der Wasserhofstraße bereits abgepollert worden. Dem Ortsbeirat ist bewusst, dass die Parkplätze in dem nordöstlichen Teil Oberrads knapp sind. Aber das illegale Parken darf keinesfalls die Bürgersteige derart verengen, dass Personen mit Rollatoren, Rollstühle und Kinderwagen diese Stellen nicht mehr passieren können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2013OFOF 616/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2013Sie sind hier
    OMOM 2337Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11
    Direktanregung
  3. 6. September 2013STST 1353Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Stellungnahme
  4. 11. November 2013OFOF 741/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 29. November 2013OMOM 2744Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Direktanregung
  6. 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 196Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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