Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)
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Thema Fußverkehr verfolgenBegründung
Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft 11 abzupollern. Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.25013, OM 2337 die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353 bis zum Ende des III. Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen nicht möglich ist.
Inhalt
Antrag vom 11.11.2013, OF 741/5
Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft 11 abzupollern.
Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.25013, OM 2337 die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353 bis zum Ende des III. Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwägen nicht möglich ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Juni 2013OFOF 616/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11Ortsbeiratsantrag · CDU
- 28. Juni 2013OMOM 2337Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Direktanregung
- 6. September 2013STST 1353Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Stellungnahme
- 11. November 2013Sie sind hierOFOF 741/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2013OMOM 2744Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Direktanregung
- 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 196Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme