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Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)

Vorlagentyp: OM
35 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren
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Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 29.11.2013, OM 2744 entstanden aus Vorlage: OF 741/5 vom 11.11.2013

Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II) Vorgang: OM 2337/13; ST 1353 Der Magistrat wird gebeten, den Bürgersteig in der Wasserhofstraße auch vor der Liegenschaft Nr. 11 abzupollern.

Begründung: Der Ortsbeirat 5 hat mit der Anregung an den Magistrat vom 28.06.2013, OM 2337, die Abpollerung des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 gefordert. Dieses war dem Ortsbeirat auch in der Stellungnahme des Magistrats vom 06.09.2013, ST 1353, bis zum Ende des dritten Quartals 2013 zugesagt worden. Leider ist das Abpollern vor der Liegenschaft Wasserhofstraße Nr. 11 nicht erfolgt. Dies hat zur Folge, dass die Bewohnerinnen und Bewohner teilweise nicht aus der Einfahrt der Liegenschaft fahren können, und dass der Bürgersteig so zugeparkt wird, dass ein Durchkommen für Menschen mit Rollstühlen, Rollatoren oder Kinderwagen nicht möglich ist. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 5

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Juni 2013OFOF 616/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße hier: vor den Liegenschaften 3 - 11Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. Juni 2013OMOM 2337Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Direktanregung
  3. 6. September 2013STST 1353Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Stellungnahme
  4. 11. November 2013OFOF 741/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
  5. 29. November 2013Sie sind hier
    OMOM 2744Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)
    Direktanregung
  6. 3. Februar 2014Antwort des Magistrats · nach 35 WochenSTST 196Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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