Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II)
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Stellungnahme des Magistrats vom 03.02.2014, ST 196
Betreff: Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II) Der Anregung wird entsprochen. Die Arbeiten werden bis Ende des I. Quartals 2014 ausgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2013OMOM 2337Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Direktanregung
- 6. September 2013STST 1353Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11Stellungnahme
- 11. November 2013OFOF 741/5Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Ortsbeiratsantrag · CDU
- 29. November 2013OMOM 2744Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11 (II)Direktanregung
- 3. Februar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 31 WochenSTST 196Abpollern des Bürgersteigs in der Wasserhofstraße vor den Liegenschaften 3 bis 11(II)Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab