Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern

Vorlagentyp: OM
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Umwelt und Energie verfolgen

Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.08.2017, OM 2017 entstanden aus Vorlage: OF 355/10 vom 04.08.2017

Betreff: Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern Der Magistrat wird gebeten, dafür Sorge zu tragen, den Appell des Naturschutzbundes Hessen (NABU) und des Bundes für Umwelt- und Naturschutz Deutschland (BUND) umzusetzen und künftig auf den umwelt- und gesundheitsschädigenden Einsatz von Laubbläsern zu verzichten.

Begründung: Laubbläser sind für den Einsatz bei trockenem Wetter gedacht. Dabei wird unweigerlich Staub aufgewirbelt. In Abhängigkeit von der Witterung und der Einsatzdauer wird die örtliche Feinstaubbelastung durch ihren Betrieb erhöht. Eine Untersuchung des Umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID) hat gezeigt, dass es beim Betrieb von Laubbläsern durch das Aufwirbeln von Blütenpollen und Mikroorganismen zu einer Erhöhung der Luftkeimgehalte in der näheren Umgebung kommen kann. Zudem können Mikroorganismen aus Hundekot Krankheitserreger für Mensch und Tier sein. Nicht immer werden akkubetriebene Geräte eingesetzt. Verbrennungsmotoren von Laubbläsern verursachen, wie jeder Motor, Abgase und stoßen gesundheitsschädliche Kohlenwasserstoffe, Stickoxide und Kohlenmonoxide aus und tragen so zur Luftverschmutzung bei. Passanten und Radfahrer können diesen gesundheitsgefährdenden Gefahren nicht immer ausweichen und tragen auch keinen Atemschutz, wie die Mitarbeiter des Grünflächenamtes es sollten. Kinder sind hier besonders gefährdet. Auch müssten Anwohner Türen und Fenster geschlossen halten. Die Betroffenen sind sich dieser gesundheitlichen Gefährdung oftmals nicht bewusst. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2017OFOF 355/10Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. August 2017Sie sind hier
    OMOM 2017Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern
    Direktanregung
  3. 10. November 2017STST 2195Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme
  4. 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 857Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen