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Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Thema Verkehr und Straße verfolgen

Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 04.05.2018, ST 857

Betreff: Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern In dem vom Ortsbeirat im Ortsbezirk 10 zitierten Überblicksartikel des Umweltmedizinischen Informationsdienstes UMID wurden im Jahr 2002 die damaligen Kenntnisse und Überlegungen zum Laubbläser aus umweltmedizinischer und ökologischer Sicht dargelegt. Unbestritten sind die Lärm- und teilweise auch Schadstoff-Emissionen der Laubbläser und die Störung der Bodenfunktionen. Laut Umweltbundesamt (UBA) gibt es keine gesetzlichen Grenzwerte, wie laut diese Geräte sein dürfen. Die Einsatzzeiten der Geräte sind durch die bundesweit geltende Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung (32. BlmSchV) geregelt. Im Hinblick auf die Feinstaubbelastungen, die Laubblasgeräte zur gesamten Feinstaubbelastung aus Verkehr, Industrie und Haushalten beitragen, sind trotz aufwändiger Recherche keine belastbaren Forschungsergebnisse zu finden. Im Gesamtzusammenhang betrachtet, dürfte dieser Anteil aufgrund des zeitlich sehr begrenzten Einsatzes der Geräte im Verhältnis zu allen anderen Emissionen, die durch die Verbrennung fossiler Energieträger im Auto- und Luftverkehr, in der Schifffahrt sowie in Industrie und Haushalten entstehen, als sehr gering einzuschätzen sein. Auch wenn dies häufig gewünscht wird, darf eine einzelne Stadt oder ein Land nicht ohne weiteres eine Produktbeschränkung, d. h. ein Verbot, festlegen. Bestehende Marktregeln der Europäischen Union verbieten dies. Die Europäische Kommission plant nach Kenntnis des Magistrats jedoch, Lärmgrenzen für Laubsauger und -bläser in einer neuen Verordnung einzuführen. Damit ist allerdings nicht vor 2020 zu rechnen. Ungeachtet dessen setzt der Magistrat weiterhin auf eine zeitliche Begrenzung der Geräte mit Verbrennungsmotoren sowie auf den Einsatz von akkubetriebenen Geräten. Die FES setzt mittlerweile nur noch elektrische Geräte ein, das Grünflächenamt bereits rund 25 %. Auch bei den Dienstleistern, die seitens des Magistrats beauftragt werden, setzen sich immer mehr moderne, geräuschärmere und elektrisch betriebene Geräte durch. Gleichzeitig stellen sich auch die Gerätehersteller stetig den wachsenden Anforderungen an leisere und abgasärmere Geräte. Ein völliger Verzicht auf Laubblasgeräte ist nicht umsetzbar. Aufgrund der Verkehrssicherungspflicht auf Straßen, Plätzen und Wegen, auch in öffentlichen Grünanlagen, ist der Magistrat zu einer Beseitigung des Laubs verpflichtet. Die Umstellung auf Handarbeit ist aus finanziellen Gründen nicht darstellbar. Die Laubbeseitigung von Hand wäre rund dreimal so teuer wie ein Maschineneinsatz. Diese Mittel stehen nicht zur Verfügung, bzw. würden an anderer Stelle, z. B. bei der Unterhaltung der Spielplätze oder des städtischen Baumbestandes, fehlen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2017OFOF 355/10Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. August 2017OMOM 2017Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernDirektanregung
  3. 10. November 2017STST 2195Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme
  4. 4. Mai 2018Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 39 Wochen
    STST 857Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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