Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern
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Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2195
Betreff: Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern Vorläufige Stellungnahme: Die Abstimmung der Verfahrensweise zwischen den beteiligten Dienststellen beansprucht noch einige Zeit. Der Magistrat wird unaufgefordert Stellung nehmen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. August 2017OFOF 355/10Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 22. August 2017OMOM 2017Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernDirektanregung
- 10. November 2017Sie sind hierSTST 2195Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme
- 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 857Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab