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Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern

Vorlagentyp: STMagistrat
39 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren

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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 10.11.2017, ST 2195

Betreff: Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern Vorläufige Stellungnahme: Die Abstimmung der Verfahrensweise zwischen den beteiligten Dienststellen beansprucht noch einige Zeit. Der Magistrat wird unaufgefordert Stellung nehmen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 4. August 2017OFOF 355/10Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
  2. 22. August 2017OMOM 2017Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernDirektanregung
  3. 10. November 2017Sie sind hier
    STST 2195Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten Laubbläsern
    Stellungnahme
  4. 4. Mai 2018Antwort des Magistrats · nach 39 WochenSTST 857Umwelt- und gesundheitsschädigender Einsatz von sogenannten LaubbläsernStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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