Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 10 beantragt den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis, um die Kommunikation mit der Verwaltung zu erleichtern. Dies soll die Bearbeitung von Anfragen und Anregungen effizienter gestalten.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfachen Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich.
Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt. Aus Kostengründen und unter anderem, da Wegweiser und Fernsprechverzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt wird.
Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat gebeten, den Mitgliedern des Ortsbeirates 10 den Zugang zum elektronischen Wegweiser und Fernsprechverzeichnis zu ermöglichen.
Begründung
Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte In der Vergangenheit legte die Stadt Frankfurt in regelmäßigen Abständen das rote Buch "Wegweiser und Fernsprechverzeichnis" auf und stellte dieses auch den Ortsbeiräten zur Verfügung. Dadurch konnten diese oft einfachen Auskunftsersuchen oder Anregungen direkt mit der Verwaltung erledigen. Beschlüsse des Ortsbeirates waren entbehrlich und keine Stellungnahmen des Magistrats erforderlich. Nach den dem Ortsbeirat vorliegenden Informationen wird das rote Buch nicht mehr aufgelegt. Aus Kostengründen und unter anderem, da Wegweiser und Fernsprechverzeichnis nur noch elektronisch (offensichtlich im städtischen Intranet) geführt wird.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2022OFOF 261/10Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. März 2022Sie sind hierOMOM 1883Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
- 4. Juli 2022STST 1513Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteStellungnahme
- 26. September 2022OFOF 424/10Arbeit der GemeindevertreterOrtsbeiratsantrag · CDU
- 10. Januar 2023OMOM 3328Arbeit der GemeindevertreterDirektanregung
- 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 510Arbeit der GemeindevertreterStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats