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Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte

Vorlagentyp: STMagistrat
50 Wochen bis zur Antwort6 Stationen im Verfahren

Zusammenfassung

Der Magistrat stellt klar, dass der Zugriff auf das elektronische Telefonverzeichnis nur bei sachlich gerechtfertigtem Grund und nur auszugsweise gewährt wird. Dies dient dem Schutz personenbezogener Daten gemäß der EU-DSGVO. Eine vollständige Übermittlung der Daten ist nicht möglich, auch wenn das Verzeichnis für die Ortsbeiräte hilfreich wäre.

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Stellungnahme des Magistrats

Ein Zugriff auf das elektronische Telefonverzeichnis als internes Kommunikationsverzeichnis der Stadtverwaltung Frankfurt am Main wird für Organisationen außerhalb der Stadtverwaltung Frankfurt am Main lediglich bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes vergeben - und auch dann nur auszugsweise (in dem Rahmen, wie es der sachlich gerechtfertigte Zweck erfordert). Hintergrund ist, dass hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Daten ein datenschutzrechtliches Verbot mit Erlaubnisvorbehalt existiert und solche Daten daher lediglich unter bestimmten Bedingungen (vgl. Art. 6 EU-DSGVO) verarbeitet werden dürfen.

Der Sinn und Zweck dieses internen Kommunikationsverzeichnisses (sowie die damit einhergehende Verwendung der dazugehörigen personenbezogenen Daten) ist nämlich gerade die Erleichterung der Kommunikation der Organisationseinheiten der Stadtverwaltung Frankfurt am Main, also der Ämter, Eigenbetriebe, Stabsstellen und Referate, untereinander. Lediglich zu diesem Zweck werden die dazugehörigen personenbezogenen Daten verwendet. Es ist unbestritten, dass das Kommunikationsverzeichnis für die Arbeit der Ortsbeiräte hilfreich wäre. Dies allein reicht als Rechtsgrundlage für eine Übermittlung der Daten aber nicht aus.

Sollte ein sachlich (und datenschutzrechtlich) gerechtfertigter Grund hinsichtlich der Erforderlichkeit von Auszügen aus dem Telefonverzeichnis vorgetragen werden können, kann aus dem Kommunikationsverzeichnis eine passwortgeschützte Datei mit den für die Erfüllung Ihres Zwecks notwendigen Kommunikationsdaten erzeugt werden. Der Auszug wird in begründeten Fällen durch die Verwaltungsabteilung des zuständigen Amtes für die nachgefragten Daten bereitgestellt, die wiederum für die Rechtmäßigkeit der Übermittlung verantwortlich ist.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. März 2022OFOF 261/10Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. März 2022OMOM 1883Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für OrtsbeiräteDirektanregung
  3. 4. Juli 2022Sie sind hier
    STST 1513Zugang zum Wegweiser und Fernsprechverzeichnis für Ortsbeiräte
    Stellungnahme
  4. 26. September 2022OFOF 424/10Arbeit der GemeindevertreterOrtsbeiratsantrag · CDU
  5. 10. Januar 2023OMOM 3328Arbeit der GemeindevertreterDirektanregung
  6. 20. Februar 2023Antwort des Magistrats · nach 50 WochenSTST 510Arbeit der GemeindevertreterStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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