Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren Zuläufe
Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, die Stellungnahme zu ergänzen, um den Kalbach als wichtigen Zulauf zur Nidda in die Überflutungsvorsorge einzubeziehen. Dies ist notwendig, da bereits mehrfach Hochwasserereignisse entlang des Kalbachs aufgetreten sind.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Der Magistrat wird gebeten, die Stellungnahme vom 04.02.2022, ST 275, hinsichtlich des Baches "Kalbach", der bei Oberursel-Bommersheim entspringt, als nördlichen Zulauf zur Nidda zu ergänzen.
Begründung
Zwar ist in der o. g. Stellungnahme zu Frage 1 von Taunusbächen die Rede, aber der Kalbach, ein 5,4 Kilometer langer Zulauf der Nidda, ist nicht explizit neben einer detaillierten Auflistung von Bachläufen erwähnt. Da jedoch entlang des Kalbachs bereits mehrfach Hochwasserereignisse eingetreten sind, ist dieser Zulauf auch in die Überflutungsvorsorge einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 36/14Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021VV 194Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Anfrage
- 4. Februar 2022STST 275Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Stellungnahme
- 22. Februar 2022OFOF 206/12Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2022Sie sind hierOMOM 1855Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1543Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats