Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?
Zusammenfassung
In diesem Auskunftsersuchen wird die Notwendigkeit von Hochwasserschutzmaßnahmen in Frankfurt-Harheim angesprochen. Angesichts der zunehmenden Extremwetterereignisse wird um Klärung gebeten, ob die bestehenden Maßnahmen ausreichend sind und ob das Hochwasserschutzkonzept aktualisiert werden muss.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
E-Mail-Abo einrichtenFragen an den Magistrat
ob angesichts der zunehmenden extremen Starkregenereignisse die Vorbeugemaßnahmen, die nach den Hochwassern am Eschbach in den Jahren 2003 und 2007 getroffen wurden, ausreichen, um die Bewohner der Siedlungsgebiete an Eschbach und Nidda zu schützen und im Katastrophenfalle schnell zu warnen;
ob das mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 27.02.2003, § 4879, beauftragte umfassende Hochwasserschutzkonzept der Stadt Frankfurt jemals fertiggestellt wurde bzw. ob dieses Hochwasserschutzkonzept nach den diesjährigen Starkregenereignissen in Deutschland einer Aktualisierung bedarf.
Begründung
Nach Meinung von Wissenschaftlern und Klimaforschern werden Extremwetterereignisse wie in diesem Sommer an Intensität zunehmen und häufiger auftreten. Daher sind die Bewohner an Eschbach und Nidda verständlicherweise in Sorge, ob Katastrophen wie im Ahrtal auch in Frankfurt-Harheim mit ähnlichen Auswirkungen und Schäden eintreten könnten.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 36/14Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021Sie sind hierVV 194Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Anfrage
- 4. Februar 2022STST 275Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Stellungnahme
- 22. Februar 2022OFOF 206/12Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2022OMOM 1855Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1543Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen