Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren Zuläufe
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, den Kalbach als nördlichen Zulauf zur Nidda in die Überflutungsvorsorge aufzunehmen, da bereits mehrfach Hochwasserereignisse aufgetreten sind. Dies soll die Vorsorge gegen zukünftige Extremwetterereignisse verbessern.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, die ST 275 vom 04.02.2022 hinsichtlich des Baches "Kalbach", der bei Oberursel-Bommersheim entspringt, als nördlicher Zulauf zur Nidda zu ergänzen.
Begründung
Zwar ist in der o. g. Stellungnahme zu Frage 1 von Taunusbächen die Rede, aber der Kalbach, ein 5,4 km langer Zulauf der Nidda, ist nicht explizit neben einer detaillierten Auflistung von Bachläufen erwähnt. Da jedoch entlang des Kalbachs bereits mehrfach Hochwasserereignisse eingetreten sind, ist dieser Zulauf auch in die Überflutungsvorsorge einzubeziehen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Oktober 2021OFOF 36/14Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2021VV 194Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Anfrage
- 4. Februar 2022STST 275Extremwetterereignisse und Hochwasser an Eschbach und Nidda. Reicht die Vorsorge aus?Stellungnahme
- 22. Februar 2022Sie sind hierOFOF 206/12Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeOrtsbeiratsantrag · SPD
- 18. März 2022OMOM 1855Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeDirektanregung
- 4. Juli 2022Antwort des Magistrats · nach 38 WochenSTST 1543Extremwetterereignisse und Hochwasser an Nidda und deren ZuläufeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme