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Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 19.06.2017, OM 1818 entstanden aus Vorlage: OF 304/2 vom 02.06.2017

Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld Vorgang: M 103/17 Der Magistrat wird gebeten zu berichten:

  1. Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut Tibethaus untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann?
  2. Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut der Vorlage M 103 durch einen zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungsplanungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen.
  3. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob gegebenenfalls ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist.
  4. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen.
  5. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen?
  6. Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche?
  7. Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen Tibethauses dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. Mai 2017MM 103Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger StraßeMagistratsvortrag
  2. 2. Juni 2017OFOF 304/2Wie weiter mit dem ehemaligen „Tibethaus“ und seinem UmfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  3. 19. Juni 2017Sie sind hier
    OMOM 1818Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem Umfeld
    Direktanregung
  4. 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1882Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem UmfeldStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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