Wie weiter mit dem ehemaligen „Tibethaus“ und seinem Umfeld
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Neues zu Kaufunger Straße per E-MailBegründung
"Tibethaus" und seinem Umfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut "Tibethaus" untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut M 103 durch zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungs-Planungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob ggfs. ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen "Tibethauses" dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte?
Inhalt
Antrag vom 02.06.2017, OF 304/2
Betreff: Wie weiter mit dem ehemaligen "Tibethaus" und seinem Umfeld Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird gebeten zu berichten: Steht die Immobilie Kaufunger Straße 4, in der bis vor kurzem das Kulturinstitut "Tibethaus" untergebracht war, unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Stehen die Gebäude auf dem Grundstück Friesengasse 13 unter Denkmalschutz? Wenn ja, seit wann? Dem Vernehmen nach wurden die Anwesen zwischenzeitlich an einen Investor verkauft. Der Käufer will laut M 103 durch zusätzlichen Ankauf eines städtischen Grundstücks das Gesamtgrundstück Friesengasse 13/Kaufunger Straße 4 arrondieren und plant dort den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage. Der Magistrat wird gebeten, diese Nachverdichtungs-Planungen dem Ortsbeirat zur Kenntnis zu geben und damit zu klären, inwieweit die Pläne des neuen Eigentümers in diesem Kontext auf den Abriss der Immobilie Kaufunger Straße 4 hinweisen. In diesem Zusammenhang ist auch zu erläutern, ob ggfs. ein Abriss auch des alten Bauernhauses, das zum Gesamtkomplex gehört, in Rede steht und ob ein solcher Abriss (historische Brotfabrik und altes Bauernhaus, Friesengasse 13) im Sinne des Erhalts historischer Objekte in Bockenheim wirklich wünschenswert ist. Es drängt sich der Eindruck auf, bei dieser Planung werde die Erhaltungssatzung Nr. 47, Bockenheim I, nicht berücksichtigt. Der Magistrat möge hierzu Stellung nehmen. Ist geplant, neben der Grünfläche vor dem Anwesen Kaufunger Straße 4, weitere Teile des Hülya-Platzes zu bebauen? Der Ortsbeirat ist stets bemüht neue Areale für Grünflächen zu finden. Warum opfert der Magistrat erneut eine solche? Inwieweit hat der Magistrat in Verhandlungen zum Grundstücksverkauf dem neuen Eigentümer verdeutlicht, dass mit der Nutzung des ehemaligen "Tibethauses" dringender Raumbedarf für einen weiteren Hort in Bockenheim gedeckt werden könnte?Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.05.2017, M 103 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 12. Mai 2017MM 103Verkauf einer Teilfläche des Grundstücks Gemarkung Bockenheim, Flur 6, Nr. 66/5, Kaufunger StraßeMagistratsvortrag
- 2. Juni 2017Sie sind hierOFOF 304/2Wie weiter mit dem ehemaligen „Tibethaus“ und seinem UmfeldOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 19. Juni 2017OMOM 1818Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem UmfeldDirektanregung
- 22. September 2017Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 1882Wie weiter mit dem ehemaligen Tibethaus und seinem UmfeldStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und Piraten gegen FDP (= Ablehnung)