Brückensanierung im Ortsbezirk
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- Hohe Saatkrähenpopulation im Gerhart-Hauptmann-Ring 22004.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Gerhart-Hauptmann-Ring per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 27.09.2012, OM 1567 entstanden aus Vorlage: OF 226/8 vom 09.09.2012
Betreff: Brückensanierung im Ortsbezirk Vorgang: B 356/12 Ein großer Teil der Brücken, deren Sanierung ursprünglich im Rahmen des ÖPP-Projektes vorgesehen war und die jetzt auf konventionelle Weise instand gesetzt werden sollen, liegt im Ortsbezirk 8. Im Bericht des Magistrats vom 17.08.2012, B 356, nimmt der Magistrat allgemein zu den aktuellen Planungen diesbezüglich Stellung. Der Ortsbeirat bittet den Magistrat, dies für den Ortsbezirk 8 zu konkretisieren und ihm die Ergebnisse der in dem Bericht erwähnten, im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens durchgeführten ergänzenden Bauwerksuntersuchungen zur Verfügung zu stellen sowie die folgenden Fragen zu beantworten:
- Gehören Bauwerke im Ortsbezirk 8 zu den dringlichsten Vorhaben, deren Sanierung jetzt vorbereitet bzw. begonnen wird?
- Wenn ja, welche? Wann ist mit deren Sanierung zu rechnen? Wie ist die Verkehrssicherheit dieser Bauwerke zu beurteilen? Kann es bei ihnen zu einer vorübergehenden Nutzungseinschränkung bis zur Sanierung kommen?
- Wie sehen die Priorisierung und die Zeitplanung für die übrigen Bauwerke im Ortsbezirk 8 aus?
- In welcher Relation stehen die im Vorfeld des ÖPP-Projektes vergebenen Zustands-"Noten" zu den aktuellen Planungen?
- Welche der Fußgängerbrücken im Ortsbezirk 8 können im Rahmen der Sanierungsmaßnahmen auch barrierefrei umgebaut werden?
- Im Zusammenhang mit dem städtebaulichen Wettbewerb zur Weiterentwicklung der Nordweststadt wird über die Fußgängerbrücken im Gerhart-Hauptmann-Ring diskutiert. Wie sind speziell deren Zustand und ein möglicher barrierefreier Umbau zu beurteilen? Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 8
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2012BB 356BrückensanierungenMagistratsbericht
- 9. September 2012OFOF 226/8Brückensanierung im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012Sie sind hierOMOM 1567Brückensanierung im OrtsbezirkDirektanregung
- 17. Dezember 2012STST 1892Brückensanierung im OrtsbezirkStellungnahme
- 28. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 967Brückensanierung im OrtsbezirkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats