Brückensanierung im Ortsbezirk
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Stellungnahme des Magistrats vom 28.06.2013, ST 967
Betreff: Brückensanierung im Ortsbezirk Wie der Magistrat in seiner Stellungnahme ST 1892 vom 17.12.2012 mitgeteilt hat, werden die Bauwerke aus dem ÖPP-Projekt einer Neubewertung unterzogen. Hierbei wird die Dringlichkeit der Instandsetzung der Bauwerke aus dem ÖPP-Projekt in Relation zum gesamten Bauwerksbestand der Stadt Frankfurt gestellt. Sobald ein abgestimmtes Konzept vorliegt, wird der Magistrat dieses unaufgefordert vorstellen und in diesem Zusammenhang auch auf die Detailfragen des Ortsbeirats eingehen. Ungeachtet dessen ist die Verkehrssicherheit der Bauwerke im Ortsbezirk 8 aktuell gewährleistet.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 17. August 2012BB 356BrückensanierungenMagistratsbericht
- 9. September 2012OFOF 226/8Brückensanierung im OrtsbezirkOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. September 2012OMOM 1567Brückensanierung im OrtsbezirkDirektanregung
- 17. Dezember 2012STST 1892Brückensanierung im OrtsbezirkStellungnahme
- 28. Juni 2013Sie sind hierSTST 967Brückensanierung im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2013OFOF 366/8Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Oktober 2013OMOM 2631Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtDirektanregung
- 16. Mai 2014STST 659Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 127 WochenSTST 126Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab