Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der Nordweststadt
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Stellungnahme des Magistrats vom 16.05.2014, ST 659
Betreff: Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der Nordweststadt Vorläufige Stellungnahme: Der Magistrat vermag der Intention der Anregung vollumfänglich zu folgen, gleichwohl ist bedauerlicherweise eine abschließende Stellungnahme innerhalb der von der Geschäftsordnung vorgegebenen Frist nicht möglich.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Juni 2013STST 967Brückensanierung im OrtsbezirkStellungnahme
- 9. September 2013OFOF 366/8Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtOrtsbeiratsantrag · SPD
- 31. Oktober 2013OMOM 2631Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtDirektanregung
- 16. Mai 2014Sie sind hierSTST 659Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtStellungnahme
- 23. Januar 2015Antwort des Magistrats · nach 82 WochenSTST 126Graffitientfernung und Schutzanstrich an den Brücken in der NordweststadtStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab