Kleingartenersatzfläche in Preungesheim
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Oberwiesenstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 29.05.2026.
- Verkehrsordnende Maßnahmen in der Oberwiesenstraße sowie eventueller Ortstermin29.05.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Unübersichtliche Straßensituation Am Dorfgarten/Krälingweg14.08.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Umgestaltung der gesamten Straße Am Dorfgarten wie im unteren Teilstück20.02.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Oberwiesenstraße per E-MailBegründung
Vorgang: OM 2358/13 OBR 10; ST 1576/13; B 226/16 Im Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226, ist unter anderem zu lesen: "Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen." In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576, heißt es zudem: "Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein, dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat bekannt, dass der Spielplatz über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist."
Inhalt
Anregung an den Magistrat vom 25.04.2017, OM 1563 entstanden aus Vorlage: OF 258/10 vom 02.04.2017
Betreff: Kleingartenersatzfläche in Preungesheim Vorgang: OM 2358/13 OBR 10; ST 1576/13; B 226/16 Im Bericht des Magistrats vom 02.09.2016, B 226, ist unter anderem zu lesen: "Die Neuplanung von Dauerkleingartenanlagen im Frankfurter Bogen (Preungesheim) ist abgeschlossen. Im Bebauungsplan Nr. 515 sind Flächen für Dauerkleingartenanlagen festgesetzt, die als Ersatzstandorte für wegfallende Kleingartenanlagen dienen können. Planungsrechtlich gesichert sind maximal ca. 153 Parzellen." In der Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576, heißt es zudem: "Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein, dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat bekannt, dass der Spielplatz über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist." Dies vorausgeschickt, wird der Magistrat in Zusammenarbeit mit der Stadtgruppe der Frankfurter Kleingärtner gebeten, das bisher vorgesehene und vor Ort umstrittene Flächenkonzept für etwaige Ersatzstandorte im Frankfurter Bogen gemeinsam mit dem Ortsbeirat 10 zu überdenken und nach geeigneteren Ersatzstandorten zu suchen.
Begründung: Die Flächen im Bereich "Oberwiesenstraße", "Am Lausberg" und "Huswertstraße" eignen sich aufgrund der eingeschränkten Lage, der eingeschränkten Erreichbarkeit mit Individualverkehr sowie aufgrund der nicht zusammenhängenden Flächen nur eingeschränkt für Kleingärtner zur fachgerechten, gegen Vandalismus gesicherten Nutzung und werden auch künftig zu einem sehr großen Teil als bisherige Freiflächen bzw. als bisheriger Spielplatz "Mulan" für verschiedene Altersgruppen benötigt. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013OFOF 466/10Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013OMOM 2358Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenDirektanregung
- 18. November 2013STST 1576Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenStellungnahme
- 2. September 2016BB 226Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015Magistratsbericht
- 2. April 2017OFOF 258/10Kleingartenersatzfläche in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017Sie sind hierOMOM 1563Kleingartenersatzfläche in PreungesheimDirektanregung
- 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 217 WochenSTST 1424Kleingartenersatzfläche in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats