Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen
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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.11.2013, ST 1576
Betreff: Mulan-Spielplatz im Frankfurter Bogen Der Spielplatz liegt auf einer Fläche, die mit dem Bebauungsplan Nr. 515 als Fläche für Dauerkleingärten einschließlich eines Vereinsheimes festgesetzt ist. Der Bedarf an Dauerkleingärten und Freizeitgärten im Ortsbezirk ist gegeben; es stehen jedoch außerhalb der Spielplatzfläche weitere, mit Bebauungsplan festgesetzte, Flächen für Dauerklein- und Freizeitgärten zur Verfügung. Diese sind im Zuge der Baulandumlegung noch nicht abschließend beordnet und hergerichtet. Insofern kann der Spielplatz an dieser Stelle weiterhin bestehen bleiben, bis für die Kleingärten, die auf dieser Fläche festgesetzt sind, ein Bedarf entsteht. Eine Änderung des Bebauungsplans ist dafür nicht erforderlich. Sollte der Bedarf an Dauerkleingärten so hoch sein, dass diese Fläche benötigt wird, wird der Magistrat zunächst Ersatzflächen außerhalb des Gebiets am Frankfurter Bogen suchen. Es ist dem Magistrat bekannt, dass der Spielplatz über die Jahre hinweg sehr gut angenommen wurde und ein wichtiger Bestandteil des Baugebiets ist.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 10. Juni 2013OFOF 466/10Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 27. August 2013OMOM 2358Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenDirektanregung
- 18. November 2013Sie sind hierSTST 1576Mulan-Spielplatz im Frankfurter BogenStellungnahme
- 2. September 2016BB 226Stand und Entwicklung von Kleingartenanlagen 2013 bis 2015Magistratsbericht
- 2. April 2017OFOF 258/10Kleingartenersatzfläche in PreungesheimOrtsbeiratsantrag · CDU
- 25. April 2017OMOM 1563Kleingartenersatzfläche in PreungesheimDirektanregung
- 7. August 2017Antwort des Magistrats · nach 217 WochenSTST 1424Kleingartenersatzfläche in PreungesheimStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab