Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II
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Josephskirchstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 07.08.2026.
- Ziehenschule: Auslagerung während der Sanierung im Ortsbeirat vorstellen07.08.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
- Ziehenschule endlich sanieren und erweitern06.07.2026 · B (Bericht des Magistrats)
- Stadtteilbücherei Eschersheim: Prüfung alternativer Standorte und Bedarfsklärung04.09.2025 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Josephskirchstraße per E-MailInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.06.2012, OM 1327 entstanden aus Vorlage: OF 407/9 vom 21.06.2012
Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II Vorgang: OM 1326/12 OBR 9 Das Straßenstück, welches die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und der Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Gerade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen (100-jähriges Bestehen der Ziehenschule 2013 und 100-jähriges Kirchweihfest der Josefskirche 2014) sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Über die in der Anregung OM 1326 geforderten Maßnahmen hinaus, hält der Ortsbeirat es ebenfalls für erforderlich, dass die unschönen Poller durch ansprechendere Modelle ersetzt werden und der Bodenbelag neu gestaltet wird. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen, der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Es liegt dabei nahe, Natursteinpflaster zu verwenden, durch das der Altbau der Ziehenschule und die Josefskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Da das Straßenstück eventuell als Zufahrtsstraße für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden könnte und dabei die Gefahr besteht, dass der Bodenbelag beschädigt wird, kann es sinnvoll sein, diese Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, als jene, die in der Anregung OM 1326 zu diesem Thema gefordert wurden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. das Straßenstück, das die Josephskirchstraße mit der Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben; 2. das neu zu legende Pflaster nach Möglichkeit auf den neu zu gestaltenden Flächen der Ziehenschule wieder aufzugreifen; 3. die unschönen metallenen Pfosten in dem Straßenstück durch Wellmann-Poller zu ersetzen; 4. zu prüfen und zu berichten, ob das Straßenstück bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule für den Bauverkehr genutzt werden soll, ob dabei das Risiko einer Beschädigung des Bodenbelags besteht und wann die in diesem Antrag geforderten Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2012OFOF 300/9Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 21. Juni 2012Sie sind hierOMOM 1327Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIDirektanregung
- 21. Juni 2012OFOF 407/9Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, SPD
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1536Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats