Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II
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Neues zu Josephskirchstraße per E-MailBegründung
und Rhaban-Fröhlich-Straße II Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Gerade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, das 100-jährige Bestehen der Ziehenschule 2013 und das 100-jährige Kirchweihfest der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Über die im ersten Antrag geforderten Maßnahmen hinaus hält der Ortsbeirat es ebenfalls für erforderlich, dass die unschönen Poller durch ansprechendere Modelle ersetzt werden und Bodenbelag neu gestaltet wird. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen. Der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Es liegt dabei nahe, Natursteinpflaster zu verwenden, durch welches der Altbau der Ziehenschule und die Josephskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Da das Straßenstück eventuell als Zufahrtsstraße für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden könnte und dabei die Gefahr bestehen könnte, dass der Bodenbelag beschädigt wird, kann es sinnvoll sein, diese Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, als jene die im ersten Antrag zu diesem Thema gefordert wurden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. das Straßenstück, das Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben. 2. die unschönen metallenen Pfosten in dem Straßenstück durch Weltmann-Poller zu ersetzen. 3. das neu zu legende Pflaster nach Möglichkeit auf den neuzugestaltenden Flächen der Ziehenschule wieder aufzugreifen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das Straßenstück als für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden soll, ob dabei das Risiko einer Beschädigung des Bodenbelags besteht und wann die in diesem Antrag geforderten Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können.
Inhalt
Antrag vom 21.06.2012, OF 407/9
Betreff: Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße II Der Ortsbeirat wolle beschließen: Das Straßenstück, welches Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet, ist derzeit für Autofahrer gesperrt und wird nur von Fußgängern und als Feuerwehrzufahrt genutzt. Das Straßenstück ist in einem gestalterisch nicht gelungenen Zustand. Durch die anliegenden Gebäude, die Josefskirche und den Altbau der Ziehenschule, eignet sich der Abschnitt jedoch hervorragend für eine schönere Gestaltung. Gerade mit Blick auf die ausstehenden Jubiläen, das 100-jährige Bestehen der Ziehenschule 2013 und das 100-jährige Kirchweihfest der Josefskirche 2014, sollte eine Verschönerung des Straßenstückes vorangetrieben werden. Über die im ersten Antrag geforderten Maßnahmen hinaus hält der Ortsbeirat es ebenfalls für erforderlich, dass die unschönen Poller durch ansprechendere Modelle ersetzt werden und Bodenbelag neu gestaltet wird. Derzeit ist nur ein schmaler Streifen am westlichen Rand des Straßenstücks mit Verbundpflaster versehen. Der restliche Teil des Straßenstücks ist nur asphaltiert. Es liegt dabei nahe, Natursteinpflaster zu verwenden, durch welches der Altbau der Ziehenschule und die Josephskirche besonders zur Geltung kommen würden. Der mit Verbundpflaster versehene Weg soll erhalten bleiben, um für Rollstuhlfahrer und Benutzer von Gehhilfen die Barrierefreiheit zu garantieren. Da das Straßenstück eventuell als Zufahrtsstraße für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden könnte und dabei die Gefahr bestehen könnte, dass der Bodenbelag beschädigt wird, kann es sinnvoll sein, diese Maßnahmen erst zu einem späteren Zeitpunkt vorzunehmen, als jene die im ersten Antrag zu diesem Thema gefordert wurden. Der Magistrat wird daher gebeten, 1. das Straßenstück, das Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße verbindet mit Natursteinpflaster zu versehen. Dabei soll der mit Verbundpflaster versehene Weg am westlichen Rand erhalten bleiben. 2. die unschönen metallenen Pfosten in dem Straßenstück durch Weltmann-Poller zu ersetzen. 3. das neu zu legende Pflaster nach Möglichkeit auf den neuzugestaltenden Flächen der Ziehenschule wieder aufzugreifen. 4. zu prüfen und zu berichten, ob das Straßenstück als für den Bauverkehr bei der Erneuerung des Neubaus der Ziehenschule genutzt werden soll, ob dabei das Risiko einer Beschädigung des Bodenbelags besteht und wann die in diesem Antrag geforderten Maßnahmen sinnvoll umgesetzt werden können.Hauptvorlage: Antrag vom 07.03.2012, OF 300/9 Beratung im Ortsbeirat: 9
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. März 2012OFOF 300/9Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIOrtsbeiratsantrag · CDU, SPD
- 21. Juni 2012OMOM 1327Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIDirektanregung
- 21. Juni 2012Sie sind hierOFOF 407/9Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIOrtsbeiratsantrag · CDU, FDP, SPD
- 14. September 2012Antwort des Magistrats · nach 27 WochenSTST 1536Verbindung von Josephskirchstraße und Rhaban-Fröhlich-Straße IIStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 2. Punkt 1.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE. Punkt 2.: Annahme bei Enthaltung LINKE. Punkt 3.: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, LINKE. und FREIE WÄHLER (= Ablehnung) Punkt 4.: CDU, SPD, FDP und FREIE WÄHLER gegen GRÜNE (= Ablehnung) bei Enthaltung LINKE.