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Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke

Vorlagentyp: OM
16 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 14.05.2012, OM 1178 entstanden aus Vorlage: OF 118/11 vom 30.04.2012

Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke Der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke dahin gehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich-Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite, in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße, in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie Radfahrerinnen und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt, unter Erhaltung des Baumbestandes, in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen.

Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl-Ulrich-Brücke erklärte Hessen mobil - Straßen- und Verkehrsmanagement bereits 2009, dass die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrerinnen und Rollstuhlfahrer sowie Passantinnen und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrerinnen und Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 30. April 2012OFOF 118/11Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 14. Mai 2012Sie sind hier
    OMOM 1178Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
    Direktanregung
  3. 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1338Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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