Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
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Carl-Ulrich-Brücke — 6 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs entlang der Fechenheimer Fackeln21.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Mehr Sicherheit auf der Nordrampe der Carl-Ulrich-Brücke, schnelle Umsetzung des Fuß- und Radwegs „Fechenheimer Fackeln“10.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Fahrradstadt Frankfurt am Main12.01.2026 · B (Bericht des Magistrats)
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Neues zu Carl-Ulrich-Brücke per E-MailBegründung
Carl-Ulrich-Brücke Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke dahingehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgänger und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt unter Erhaltung des Baumbestandes in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen. Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke erklärte Hessen mobil bereits 2009, das die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten.
Inhalt
Antrag vom 30.04.2012, OF 118/11
Betreff: Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-Brücke
Der Ortsbeirat möge beschließen, der Magistrat wird beauftragt, mit dem Baulastträger des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke dahingehend zu verhandeln, dass im Rahmen des Ersatzneubaus für die Carl-Ulrich Brücke die Anfahrt und die Brückenrampe auf Fechenheimer Seite in der Verlängerung der Carl-Benz-Straße in einen verkehrssicheren und barrierefreien Zustand für Fußgänger und Radfahrer versetzt wird. Fuß- und Radweg sind auf der Rampe und in der Anfahrt unter Erhaltung des Baumbestandes in vergleichbarer Breite wie auf der Brücke zu realisieren. Die Realisierung ist zeitgleich mit dem Brückenneubau fertigzustellen.
Begründung: In der Ankündigung des Ersatzneubaus der Carl Ulrich Brücke erklärte Hessen mobil bereits 2009, das die neue Brücke künftig familien- und behindertenfreundlich werden soll. Geplant sei der Bau von lang gezogenen Rampen unmittelbar vor der Brücke, damit beispielsweise Rollstuhlfahrer und Passanten mit Kinderwagen den Fußweg über die Brücke leichter erreichen können. Auch Markierungen für Radfahrer seien geplant. Dies muss auch für die Rampen und Anfahrten der Brücke gelten.Beratung im Ortsbeirat: 11
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 30. April 2012Sie sind hierOFOF 118/11Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 14. Mai 2012OMOM 1178Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeDirektanregung
- 17. August 2012Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 1338Anfahrt und Rampe Carl-Ulrich-BrückeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme