Gehweg auf der Goldpeppingstraße/Hofhausstraße
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und dadurch werden alle gefundenen
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Zusammenfassung
Der Magistrat wird gebeten, den Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße auszubauen, um die Sicherheit der Fußgänger zu erhöhen. Viele Anwohner nutzen diesen Weg, insbesondere mit Kindern oder Hunden, und der derzeitige Zustand birgt hohe Unfallgefahr.
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Zu dieser Straße geht es weiter
Goldpeppingstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 11.08.2026.
- Beschilderung für den Sportpark Preungesheim11.08.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Beschilderung der Theobald-Ziegler-Straße und Goldpeppingstraße mit dem Verkehrszeichen 314 und dem Zusatzzeichen 1010-58 „Personenkraftwagen“27.03.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Leerstand von städtischen ABG-Wohnungen im Bereich Goldpeppingstraße/Kantapfelstraße im Stadtteil Preungesheim09.02.2026 · OF (Antrag Ortsbeirat)
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Neues zu Goldpeppingstraße per E-MailAnregung
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob der Gehweg auf der Goldpeppingstraße Richtung Friedberger Landstraße ausgebaut werden kann. Hierbei ist der Ortsbeirat 11 miteinzubeziehen.
Begründung
Viele Einwohnerinnen und Einwohner nutzen die Goldpeppingstraße bzw. in der Fortsetzung die Hofhausstraße (siehe Skizze), um aus Preungesheim zu Fuß auf die Friedberger Landstraße nach Seckbach zu kommen. Dabei sind sie oft mit Kindern oder Hunden unterwegs. Allerdings endet der Fußgängerweg bereits nach der A 661-Überführung. Der restliche Weg bis zur Friedberger Landstraße erweist sich als gefährlich. Ohne einen Gehweg, der Fußgängerinnen und Fußgänger vom Autoverkehr trennt, ist die Unfallgefahr in diesem Verkehrsbereich zu hoch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 18. Oktober 2021OFOF 139/10Gehweg auf der Goldpeppingstraße/HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 2. November 2021Sie sind hierOMOM 1005Gehweg auf der Goldpeppingstraße/HofhausstraßeDirektanregung
- 4. März 2022STST 628Gehweg auf der Goldpeppingstraße/HofhausstraßeStellungnahme
- 18. April 2022OFOF 294/10Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/HofhausstraßeOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 3. Mai 2022OAOA 187Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/HofhausstraßeAnregung
- 31. Oktober 2022Antwort des Magistrats · nach 54 WochenSTST 2581Gefahrenstelle Goldpeppingstraße/HofhausstraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats