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Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)

Vorlagentyp: OFCDU
16 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
Vorlage
Idee
Bei einigen tausend Vorlagen geht die
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Zusammenfassung

Der Ortsbeirat schlägt vor, die Fläche an der Batterie in Höchst von einer Spielfläche in eine Sondernutzungsfläche umzuwidmen, um eine klare Trennung zwischen den Nutzungen zu schaffen. Dies soll die Nutzung durch Erwachsene ermöglichen und die Installation neuer Spielgeräte auf dieser Fläche verhindern.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Antrag

Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Str.) informiert.

Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm. Im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an.

Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert.

Auf Spielflächen, beispielsweise in Form Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u.v.m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege steht. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt.

Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt.

Solch Spielgeräte waren bereits vor mehr als 10 Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Schlossfest, Kreisstadtlauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden.

Diesen Ausführungen vorausgeschickt möge der Ortsbeirat beschließen, der Magistrat wird gebeten:

- die gesamte Fläche nach dem Rutschturm (Aktionsfläche sowie die zugehörige Boulebahn bis hin zum Ochsenturm) als Sondernutzungsfläche entsprechend der jetzigen Nutzung umzuwidmen und

- damit eine klare Trennung zwischen Spielfläche und Sondernutzungsfläche herzustellen (so kann die Sondernutzungsfläche rechtlich zukünftig auch von Erwachsenen genutzt werden)

- auf der künftigen Sondernutzungsfläche (keine Spielfläche mehr) die Installation der entsprechenden Spielgeräte zu verzichten. Stattdessen könnten die Spielgeräte in der Rudolf-Schäfer-Anlage installiert werden.

Bisher Spielfläche à künftig (entsprechend jetziger Nutzung) Sondernutzungsfläche

Quelle: NassauischeHeimstätte (Webseite)

Begründung

Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer) Von Vertreterinnen und Vertretern der Höchster Vereine wurde der Ortsbeirat über eine abgehaltene Sitzung mit dem Grünflächenamt (Sitzungstermin 18.10.2023; Adam-Riese-Str.) informiert. Im Rahmen des Sitzungsverlaufs wurde auch die rechtliche Einordnung der Grünflächen entlang der Aktionsfläche thematisiert. Derzeit gliedert sich die Fläche im vorderen Teil (hin in Richtung Schloßplatz) in einen Spielplatz mit Rutschturm. Im hinteren Teil (hin in Richtung Ochsenturm) schließt sich dem Spielplatz eine Aktionsfläche mit Boulebahn an. Nach derzeitigem Sachstand ist die gesamte Fläche (vorderer und hinterer Teil) rechtlich als eine Spielfläche kategorisiert. Auf Spielflächen, beispielsweise in Form Spielplätzen, müssen die gängigen Beschränkungen der Spielplatzordnungen (Spielplatzzeiten, Altersbeschränkungen, Rauchen u.v.m.) angewendet werden, die einer bisherigen Nutzung der Aktionsfläche im Wege steht. Dies hat zur Folge, dass es immer wieder zu einer Durchmischung unterschiedlicher Interessenslagen kommt. Laut Grünflächenamt (Schilderung des Gesprächsverlaufs durch Höchster Vereinsvertreter) ist zudem die Installation weiterer Spielgeräte beabsichtigt. Solch Spielgeräte waren bereits vor mehr als 10 Jahren rückgebaut worden, um insbesondere die Festivitäten (Schlossfest, Kreisstadtlauf) nicht zu behindern und folglich jährliche kostenintensive Rückbauten und behördliche Sondernutzungsverfügungen der hinteren "Spielfläche" zu vermeiden. Diesen Ausführungen vorausgeschickt

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. November 2023Sie sind hier
    OFOF 886/6Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  2. 28. November 2023OMOM 4774Höchst: Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche an der Batterie (Höchster Mainufer)Direktanregung
  3. 20. Januar 2024OFOF 927/6Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern!Ortsbeiratsantrag · CDU
  4. 6. Februar 2024OMOM 5071Höchst: Ehrenamtliche Arbeit wirklich würdigen - Höchster Schlossfest nicht behindern!Direktanregung
  5. 23. Februar 2024Antwort des Magistrats · nach 16 WochenSTST 457Klarere Trennung zwischen Sondernutzungs- und Spielfläche in der Batterie (Höchster Mainufer)Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 6
Sitzung 25 · 28.11.2023
TO I, TOP 26
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 4774 2023 Die Vorlage OF 886/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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