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Bebauungsplan Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.WASGSPDGRÜNE
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

In der letzten Ortsbeirats-Sitzung am 31.10.2006 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan 834 vorgestellt, wobei die vorgestellten Pläne nicht dem entsprachen, was in der M 108 steht. Die geplante Bebauung ist insgesamt sehr dicht (mit Geschossflächenziffern von 2,6 im Gewerbegebiet und 1,4 im Wohngebiet) und städtebaulich wenig ansprechend. zu 2.) In dem Entwurf wurden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung neue Bebauungsblöcke auf der Fläche verteilt. Zum Teil werden die Flächen bestehender Gewerbebetriebe als Wohnflächen ausgewiesen. Das vorhandene mittelständische Gewerbe im Bereich der Morsestraße sowie die Flächen der Firma Fermont sollten nicht den abstrakten Entwicklungsphantasien des nicht genannten Architekturbüros geopfert werden, sondern planungsrechtlich abgesichert werden. Ein Umzug ist den betroffenen Firmen nicht zuzumuten und würde deren Ende bedeuten. Die geplante Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Firmen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln, da Bauanträge mit Hinweis auf den Bebauungsplan dann abgelehnt werden können. Eine verdichtete Bürobebauung macht auch keinen Sinn, da es in Frankfurt genügend leerstehende Büroflächen gibt, aber einen Mangel an bezahlbaren Flächen für Kleingewerbetreibende. zu 3.) Erfreulicherweise hat der Magistrat den Wohnanteil verglichen mit dem Entwurf von 2003 erhöht. Die in der OBR-Sitzung vorgestellten Zahlen für die Bruttogeschossflächen, die von der M 108 differieren, lauten: Gewerbe und Büro 321.000 m2 Wohnen inkl. Kita 94.000 m2 Damit sind ca. 12.000 Arbeitsplätze (statt der derzeit vorhandenen 2.500) vorgesehen, aber nur ca. 1.000 Wohnungen. Dieses Missverhältnis verursacht ein hohes Verkehrsaufkommen, da die zukünftigen Arbeitnehmer überwiegend als Pendler anreisen müssen. Eine sinnvolle Stadtentwicklungs-Politik sollte darauf ausgerichtet sein, keine reinen Bürostädte mehr zu bauen, sondern die Nutzungen Wohnen und Arbeiten als gleichberechtigt anzusehen.Die geplante Blockbebauung wie in der City West mit einer schnurgeraden Erschließungsstraße, über die auch der Gewerbeverkehr abgewickelt wird, schafft kein attraktives Wohngebiet trotz der erfreulicherweise eingeplanten Grünfläche. zu 4.) Durch die beiden geplanten zwölfgeschossigen Hochhausriegel wird zusammen mit dem Nielsen-Hochhaus und dem Radisson-Hotel eine ca. 500 m lange und 40 m hohe Mauer geschaffen - direkt vor den Wohnhäusern der Postsiedlung. Diese Mauer verhindert auch die Durchlüftung des dahinterliegenden Gebietes. Die vom Magistrat in der Ortsbeirats-Sitzung vertretene Auffassung: "Wo schon zwei Hochhäuser stehen, können wir ruhig noch einige dazustellen" ist nur als grober Unfug zu bezeichnen. Eine solch massive Verdichtung an dieser Stelle ist außerdem verkehrspolitischer Unsinn, da es hier keine attraktive Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gibt. zu 5.) Ein guter Zugang zum Westbahnhof ist für die Erschließung dieses Gebietes unabdingbar. zu 6.) Der städtebauliche Vertrag mit Siemens ist nach Auskunft des Magistrats immer noch gültig und beeinflusst somit das Bebauungsplanverfahren. Es ist unbedingt notwendig, dass die Öffentlichkeit endlich erfährt, was dort vereinbart worden ist. Um ein Verkehrsgutachten lesen, verstehen und prüfen zu können, müssen die Ortsbeiräte dieses auch ausgehändigt bekommen. Es sind Zweifel angebracht, ob das vorhandene Straßennetz mit den jetzt schon überlasteten Punkten Fischsteinkreisel und Katharinenkreisel das zusätzliche Verkehrsaufkommen bewältigen kann.

Inhalt

Antrag vom 13.11.2006, OF 85/7

Betreff:

Bebauungsplan Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. ) Die Magistratsvorlage M 108 betreffs Bebauungsplan Nr. 834 wird in der vorliegenden Form abgelehnt.
  2. ) Der Magistrat wird beauftragt, in dem Bebauungsplan auf die gewachsenen Strukturen Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet insbesondere:

- In dem Bereich um die Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben. In diesem Bereich sind weder Wohnbebauung noch eine Verdichtung mit Bürohochhäusern vorzusehen.

- Der Bereich der Spedition Fermont wird als Gewerbegebiet ausgewiesen.

  1. ) Der Magistrat wird beauftragt, so viele Flächen für Wohnungen vorzusehen, dass die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und der Wohnungen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Das neue Wohngebiet könnte in der Mitte des Areals entstehen, wo sich viele Freiflächen befinden. Die Erschließungsstraßen sind als Wohnstraßen für Tempo 30 zu gestalten und nicht als schnurgerade Rennstrecken.
  2. ) Der Magistrat wird beauftragt, entlang der Ludwig-Landmann-Straße keine weiteren Hochhäuser vorzusehen. Ein Bürohochhaus ist allenfalls direkt am Westbahnhof sinnvoll.
  3. ) Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen direkten und barrierefreien Zugang von der Rödelheimer Landstraße zum Westbahnhof einzuplanen.
  4. ) Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 7 den noch gültigen städtebaulichen Vertrag mit der Siemens Real Estate GmbH & Co.OHG zur Kenntnis zu geben, und das existierende Verkehrsgutachten auszuhändigen und nicht nur eine Einsichtnahme im Amt anzubieten.

Begründung:

In der letzten Ortsbeirats-Sitzung am 31.10.2006 wurde der Entwurf für den Bebauungsplan 834 vorgestellt, wobei die vorgestellten Pläne nicht dem entsprachen, was in der M 108 steht. Die geplante Bebauung ist insgesamt sehr dicht (mit Geschossflächenziffern von 2,6 im Gewerbegebiet und 1,4 im Wohngebiet) und städtebaulich wenig ansprechend.

zu 2.) In dem Entwurf wurden ohne Rücksicht auf die vorhandene Nutzung neue Bebauungsblöcke auf der Fläche verteilt. Zum Teil werden die Flächen bestehender Gewerbebetriebe als Wohnflächen ausgewiesen. Das vorhandene mittelständische Gewerbe im Bereich der Morsestraße sowie die Flächen der Firma Fermont sollten nicht den abstrakten Entwicklungsphantasien des nicht genannten Architekturbüros geopfert werden, sondern planungsrechtlich abgesichert werden. Ein Umzug ist den betroffenen Firmen nicht zuzumuten und würde deren Ende bedeuten. Die geplante Ausweisung als Wohngebiet nimmt den betroffenen Firmen die Möglichkeit, sich weiterzuentwickeln, da Bauanträge mit Hinweis auf den Bebauungsplan dann abgelehnt werden können. Eine verdichtete Bürobebauung macht auch keinen Sinn, da es in Frankfurt genügend leerstehende Büroflächen gibt, aber einen Mangel an bezahlbaren Flächen für Kleingewerbetreibende.

zu 3.) Erfreulicherweise hat der Magistrat den Wohnanteil verglichen mit dem Entwurf von 2003 erhöht. Die in der OBR-Sitzung vorgestellten Zahlen für die Bruttogeschossflächen, die von der M 108 differieren, lauten:

Gewerbe und Büro 321.000 m2

Wohnen inkl. Kita 94.000 m2

Damit sind ca. 12.000 Arbeitsplätze (statt der derzeit vorhandenen 2.500) vorgesehen, aber nur

ca. 1.000 Wohnungen. Dieses Missverhältnis verursacht ein hohes Verkehrsaufkommen, da die zukünftigen Arbeitnehmer überwiegend als Pendler anreisen müssen. Eine sinnvolle Stadtentwicklungs-Politik sollte darauf ausgerichtet sein, keine reinen Bürostädte mehr zu bauen, sondern die Nutzungen Wohnen und Arbeiten als gleichberechtigt anzusehen.Die geplante Blockbebauung wie in der City West mit einer schnurgeraden Erschließungsstraße, über die auch der Gewerbeverkehr abgewickelt wird, schafft kein attraktives Wohngebiet trotz der erfreulicherweise eingeplanten Grünfläche.

zu 4.) Durch die beiden geplanten zwölfgeschossigen Hochhausriegel wird zusammen mit dem Nielsen-Hochhaus und dem Radisson-Hotel eine ca. 500 m lange und 40 m hohe Mauer geschaffen - direkt vor den Wohnhäusern der Postsiedlung. Diese Mauer verhindert auch die Durchlüftung des dahinterliegenden Gebietes. Die vom Magistrat in der Ortsbeirats-Sitzung vertretene Auffassung: "Wo schon zwei Hochhäuser stehen, können wir ruhig noch einige dazustellen" ist nur als grober Unfug zu bezeichnen. Eine solch massive Verdichtung an dieser Stelle ist außerdem verkehrspolitischer Unsinn, da es hier keine attraktive Anbindung an den öffentlichen Nahverkehr gibt.

zu 5.) Ein guter Zugang zum Westbahnhof ist für die Erschließung dieses Gebietes unabdingbar.

zu 6.) Der städtebauliche Vertrag mit Siemens ist nach Auskunft des Magistrats immer noch gültig und beeinflusst somit das Bebauungsplanverfahren. Es ist unbedingt notwendig, dass die Öffentlichkeit endlich erfährt, was dort vereinbart worden ist. Um ein Verkehrsgutachten lesen, verstehen und prüfen zu können, müssen die Ortsbeiräte dieses auch ausgehändigt bekommen. Es sind Zweifel angebracht, ob das vorhandene Straßennetz mit den jetzt schon überlasteten Punkten Fischsteinkreisel und Katharinenkreisel das zusätzliche Verkehrsaufkommen bewältigen kann.

Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 13. November 2006Sie sind hier
    OFOF 85/7Bebauungsplan Nr. 834 Südliche Rödelheimer Landstraße
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.WASG, SPD, GRÜNE
  2. 28. November 2006OAOA 233Bebauungsplan Nr. 834 - Südliche Rödelheimer Landstraße Vortrag des Magistrats vom 02.06.2006, M 108Anregung

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 7 · 28.11.2006
TO I, TOP 8
Angenommen
Anregung OA 233 2006 1. Die Vorlage M 108 wird unter Hinweis auf die OA 233 abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 85/7 wird in der folgenden geänderten Fassung beschlossen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Die Magistratsvorlage M 108 wird abgelehnt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, in dem Bebauungsplan auf die gewachsenen Strukturen Rücksicht zu nehmen. Dies bedeutet insbesondere: - Im Bereich um die Morsestraße soll das dort ansässige mittelständische Gewerbe erhalten bleiben. In diesem Bereich ist weder Wohnbebauung noch eine Verdichtung mit Bürohochhäusern vorzusehen. - Der Bereich der Spedition Fermont wird als Gewerbegebiet ausgewiesen. Demzufolge ist in den angrenzenden Bereichen des Speditionsgeländes keine Wohnnutzung, sondern eine Gewerbenutzung bzw. mit zunehmender Entfernung eine Mischnutzung vorzusehen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, so viele Flächen für Wohnungen vorzusehen, dass die Zahl der neu geschaffenen Arbeitsplätze und der Wohnungen in einem sinnvollen Verhältnis stehen. Das neue Wohngebiet könnte in der Mitte des Areals entstehen, wo sich viele Freiflächen befinden. Die Erschließungsstraßen sind als Wohnstraßen für Tempo 30 zu gestalten und nicht als schnurgerade Rennstrecken. 4. Der Magistrat wird beauftragt, entlang der Ludwig-Landmann-Straße keine weiteren Hochhäuser vorzusehen. Ein Bürohochhaus ist allenfalls direkt am Westbahnhof sinnvoll. 5. Der Magistrat wird beauftragt, im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens einen direkten und barrierefreien Zugang von der Rödelheimer Landstraße zum Westbahnhof einzuplanen. 6. Der Magistrat wird beauftragt, dem Ortsbeirat 7 den noch gültigen städtebaulichen Vertrag mit der Siemens Real Estate GmbH & Co. OHG zur Kenntnis zu geben, das existierende Verkehrsgutachten auszuhändigen und nicht nur eine Einsichtnahme im Amt anzubieten. 7. Bei der Neuplanung findet eine engere Abstimmung des Planungsamtes mit der Wirtschaftsförderung und den im Planungsgebiet ansässigen Unternehmen statt. 3. Die Vorlage OF 86/7 wird durch die Annahme der Vorlage OF 85/7 für erledigt erklärt. 4. Die Vorlage NR 206 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
SPDGrüneFarbechteREP
Ablehnung:
CDUFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneFarbechteREPAlle
Ablehnung:
CDUFDPBFF
zu 3)
Zustimmung:
Alle
zu 4)
Zustimmung:
CDUFDPBFF
Ablehnung:
SPDFarbechteREP
Enthaltung:
Grüne
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: zu 1. SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Zustimmung) zu 2. zu1) SPD, GRÜNE, FARBECHTE und REP gegen CDU, FDP und BFF (=Ablehnung= zu 2 -7) Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme zu 4. CDU, FDP und BFF gegen SPD, FARBECHTE und REP (= Annahme) bei Enthaltung GRÜNE

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