Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel
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Weserstraße — 4 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 14.08.2026.
- Bebauungsplan Nr. 529 Ä – Neckarstraße – 1. Änderung – hier: Aufstellungsbeschluss – § 2 (1) BauGB14.08.2026 · M (Vortrag des Magistrats)
- Niddastraße im Abschnitt zwischen Elbestraße und Weserstraße neu regeln16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Ein Fußgängerüberweg für die Niddastraße16.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
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Neues zu Weserstraße per E-MailBegründung
Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte im Straßenverkehr im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere solche Maßnahmen sind zu treffen: 1. welche das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Wiesenhütten/Gutleutstraße verhindern 2. an der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen 3. die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleut/Baseler Straße sind zu verlängern 4. die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühl/östliche Gutleutstraße sind zu verlängern 5. an der Kreuzung Weser-/östliche Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Schild "Achtung Kinder" aufzustellen 6. an der Bushaltestelle Hauptbahnhof Südseite ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern 7. der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen Hauptbahnhof Südseite zur Münchner Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem RaumpilotInnen-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur ESB an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennen gelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu
- Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu
- Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über 4 Ampeln möglich. Zu
- Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleut/Baseler Str. ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu
- Das gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühl/östliche Gutleutstraße Zu
- Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Schild "Achtung Kinder" können hier Abhilfe schaffen. Zu
- Kinder die mit dem Bus 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend, vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiter fahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Zebrastreifen die Kinder schützen. Zu
- Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps)
Inhalt
Antrag vom 02.01.2019, OF 815/1
Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte im Straßenverkehr im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere solche Maßnahmen sind zu treffen: 1. welche das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Wiesenhütten/Gutleutstraße verhindern 2. an der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen 3. die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleut/Baseler Straße sind zu verlängern 4. die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühl/östliche Gutleutstraße sind zu verlängern 5. an der Kreuzung Weser-/östliche Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Schild "Achtung Kinder" aufzustellen 6. an der Bushaltestelle Hauptbahnhof Südseite ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern 7. der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen Hauptbahnhof Südseite zur Münchner Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen.
Begründung: Bei einem RaumpilotInnen-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur ESB an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennen gelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu
- Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu
- Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über 4 Ampeln möglich. Zu
- Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleut/Baseler Str. ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu
- Das gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühl/östliche Gutleutstraße Zu
- Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Schild "Achtung Kinder" können hier Abhilfe schaffen. Zu
- Kinder die mit dem Bus 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend, vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiter fahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Zebrastreifen die Kinder schützen. Zu
- Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps)Beratung im Ortsbeirat: 1
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 2. Januar 2019Sie sind hierOFOF 815/1Kindgerechte Verkehrsordnung im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
- 22. Januar 2019OMOM 4171Kindgerechte Verkehrsordnung im BahnhofsviertelDirektanregung
- 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 841Kindgerechte Verkehrsordnung im BahnhofsviertelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme