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Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel

Vorlagentyp: OM
19 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Inhalt

Anregung an den Magistrat vom 22.01.2019, OM 4171 entstanden aus Vorlage: OF 815/1 vom 02.01.2019

Betreff: Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel Der Magistrat wird aufgefordert, baldmöglichst Gefahrenpunkte des Straßenverkehrs im Bahnhofsviertel zu beseitigen, welche besonders Kinder betreffen. Insbesondere folgende Maßnahmen sind zu treffen:

  1. Solche, die das verbotswidrige Parken auf dem Gehweg an der südwestlichen Ecke der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenstraße verhindern.
  2. An der Westseite der Kreuzung Gutleutstraße/Wiesenhüttenplatz ist eine Ampel anzubringen.
  3. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Kreuzung Gutleutstraße/Baseler Straße sind zu verlängern.
  4. Die Querungszeiten der Fußgängerampel an der Windmühlstraße und den östlichen Teil der Gutleutstraße sind zu verlängern.
  5. An der Kreuzung der Weserstraße und dem östlichen Teil der Niddastraße sind Fußgängerüberwege anzulegen und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO aufzustellen.
  6. An der Bushaltestelle "Hauptbahnhof Südseite" ist die Überquerung der Schienen vor den haltenden Bussen durch einen Fußgängerüberweg oder eine Ampel zu sichern.
  7. Der Durchgang durch die B-Ebene des Hauptbahnhofs von den Haltestellen "Hauptbahnhof Südseite" zur Münchener Straße ist zu erhalten und die dort eingehausten Rolltreppen sind wieder in Gang zu setzen. Begründung: Bei einem "RaumpilotInnen"-Workshop (Forschungs- und Förderprojekt in Kooperation der BSMF Beratungsgesellschaft für Stadterneuerung und Modernisierung mbH und des Quartiersmanagements der Diakonie für Frankfurt am Main des Evangelischen Regionalverbandes für Frankfurt) haben eine Stadtentwicklerin und ein Stadtentwickler Kinder bei ihrem Weg vom Wohnsitz zum Internationalen Kinderhaus und zur Erweiterten Schulischen Betreuung (ESB) an der Karmeliterschule begleitet. Dabei haben sie u. a. die oben genannten Gefahrenpunkte aus der Sicht der Kinder kennengelernt und dokumentiert. Auf der Grundlage dieser Erfahrungen haben die Stadtentwicklerin, der Schutzmann vor Ort im Bahnhofsviertel und die Kinderbeauftragte des Ortsbezirks 1 die Gefahrenpunkte aufgesucht und schlagen gemeinsam folgende Problemlösungen vor: Zu 1.: Das verkehrswidrige Parken sowie unstrukturierte Be- und Entladen inklusive Taxiverkehren im Bereich des Bürgersteigs (Wiesenhüttenstraße) ist eine deutliche Gefährdung von Kindern. Das Parken sollte verhindert werden, indem die Reihe der dortigen Poller noch bis zur nächsten Einfahrt fortgesetzt wird. Zu 2.: Ohne diese Ampel ist eine Querung der Gutleutstraße westlich der Wiesenhüttenstraße nur mit einem Umweg über vier Ampeln möglich. Zu 3.: Die für Fußgänger vorgesehene Zeit zur Querung der Gutleutstraße und der Baseler Straße ist für Kinder, Senioren und gehbehinderte Menschen viel zu kurz. Zu 4.: Das zu Ziffer
  8. Gesagte gilt auch für die Gutleutstraße an der Kreuzung Windmühlstraße und dem östlichen Teil der Gutleutstraße. Zu 5.: Kinder, welche das Bahnhofsviertel von Nord nach Süd und umgekehrt queren, tun dies stets auf der aus ihrer Sicht ungefährlichen Weserstraße, auch wenn dies mit erheblichen Umwegen verbunden ist. Autos, die von Norden kommend links in die Niddastraße einbiegen, tun dies häufig ohne zu blinken und in hohem Tempo. Dadurch sind insbesondere Kinder gefährdet. Ein Fußgängerüberweg und ein Hinweisschild Nr. 136 "Kinder" nach Anlage 1 der StVO können hier Abhilfe schaffen. Zu 6.: Kinder, die mit den Bussen 33 und 37 aus dem Gutleutviertel kommend vor den Bussen die Straße Richtung Hauptbahnhof queren, sind durch die Busse, die zum Parkplatz vor dem Hauptbahnhof weiterfahren, gefährdet. Dort sollte eine Ampel oder ein Fußgängerüberweg die Kinder schützen. Zu 7.: Der beschriebene Durchgang durch die B-Ebene ist für die Kinder wesentlich sicherer als eine Querung der Baseler Straße, zumal die Erwachsenen oberirdisch fast immer auch bei Rot über die Straße gehen, wenn gerade kein Auto kommt. Abbildung 1: zu 1. und 2. (Quelle: Google Maps) Abbildung 2 zu 5. (Quelle: Google Maps) Abbildung 3: zu 6. und 7. (Quelle: Google Maps) Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 1

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 2. Januar 2019OFOF 815/1Kindgerechte Verkehrsordnung im BahnhofsviertelOrtsbeiratsantrag · SPD
  2. 22. Januar 2019Sie sind hier
    OMOM 4171Kindgerechte Verkehrsordnung im Bahnhofsviertel
    Direktanregung
  3. 13. Mai 2019Antwort des Magistrats · nach 19 WochenSTST 841Kindgerechte Verkehrsordnung im BahnhofsviertelStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OMDirektanregung an den Magistrat

Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).

  1. 1Ortsbeirat beschließt OF
  2. 2als Direktanregung an den Magistrat
  3. 3Magistrat prüft
  4. 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat

Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats

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