Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am Hollerbusch
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes zu entsenden, um über den aktuellen Stand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch zu berichten. Dies ist notwendig, da seit der ersten Vorstellung im Oktober 2017 keine Informationen mehr vorliegen und die Öffentlichkeit informiert werden muss.
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Am Hollerbusch — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 04.09.2026.
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchner-Straße und der Straße Am Hollerbusch04.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Maßnahmen zum Brandschutz auf dem Gelände der ehemaligen Gärtnerei zwischen der GeorgBüchnerStraße und der Straße Am Hollerbusch12.06.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Seniorengerechtes Wohnen in Nieder-Eschbach - Am Hollerbusch/Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - ausweisen: zweiter Versucht zur Stellungnahme vom 12.06.2023, ST 129508.12.2023 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Am Hollerbusch per E-MailAntrag
Der Magistrat wird gebeten, einen Vertreter des Stadtplanungsamtes in den Ortsbeirat zu entsenden, um über den Verfahrensstand des Bebauungsplanverfahrens Nr. 920 Am Hollerbusch, insbesondere die Planungsziele und den Planungsverlauf, zu berichten.
Begründung
Der Homepage des Stadtplanungsamtes der Stadt Frankfurt am Main ist zu entnehmen: "Planungsziele Innerhalb des Geltungsbereichs sind zurzeit zwei Gärtnereien angesiedelt. Beide Flächen sollen zur Abstimmung der Entwicklung hinsichtlich der Erschließung und ergänzender Maßnahmen im Zusammenhang betrachtet und in einem Bebauungsplan zusammengefasst werden. Mit dem Bebauungsplan sollen die Voraussetzungen für ein Wohngebiet und eventuell ergänzenden Infrastrukturmaßnahmen im sozialen Bereich geschaffen werden. Da derzeit für das betroffene Gebiet kein Bebauungsplan vorliegt, es aber für erforderlich angesehen wird, das Gebiet einer geordneten Entwicklung zuzuführen, besteht die Notwendigkeit für die Aufstellung eines Bebauungsplans. Durch die Lage des Plangebietes nahe der Stadtbahn-Haltestelle Nieder-Eschbach ist es gut an den öffentlichen Nahverkehr angebunden. Mit kleinteiligen Baustrukturen in einer Mischung aus Einfamilienhäusern und Geschosswohnungsbauten soll ein breites Angebot für unterschiedliche Bevölkerungsgruppen geschaffen werden. Mit dem neuen Bebauungsplan soll entlang des Frankfurter Grabens in Fortführung des nördlich angrenzenden Gebiets ein neuer Ortsrand ausgebildet werden. Die vorhandene öffentliche Straße an der Stadtbahntrasse soll ausgebaut und an den nördlich und südlich angrenzenden Straßenquerschnitt angepasst werden. Es ist geplant, über den Abschluss städtebaulicher Verträge unter anderem 30 % der geplanten Bruttogrundfläche für den geförderten Wohnungsbau zu sichern. Für den geplanten Eingriff in Natur und Landschaft sind im städtebaulichen Entwurf Vorschläge zur Eingriffsminimierung zu erarbeiten und im weiteren Verfahren darüber hinaus im Einzelfall Ausgleichsflächen nachzuweisen, soweit die Eingriffe bisher nicht erfolgt sind oder zulässig waren. Planungsverlauf Erste Planungsansätze sind im Oktober 2017 im Ortsbeirat im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit vorgestellt worden. Ein zügiger Fortgang des Planverfahrens wird angestrebt." Vier Jahr später, im Oktober 2021, liegen dem Ortsbeirat keinerlei Informationen über das geplante Baugebiet vor. Es ist an der Zeit, den Ortsbeirat und die Öffentlichkeit auf den aktuellen Stand zu bringen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. September 2021Sie sind hierOFOF 70/15Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 Am HollerbuschOrtsbeiratsantrag · CDU
- 29. Oktober 2021OMOM 926Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - Am HollerbuschDirektanregung
- 21. März 2022Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 706Aktueller Verfahrensstand Bebauungsplanverfahren Nr. 920 - Am HollerbuschStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme