Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-Schule
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt die Einberufung einer Schulwegsicherung durch das Stadtschulamt, um Maßnahmen zur sicheren Überquerung des Frankenthaler Weges an der Käthe-Kollwitz-Schule zu finden. Dies ist notwendig, da Schulkinder beim Überqueren durch parkende Autos gefährdet sind.
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Thema Fußverkehr verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Ortbeirat bittet das Stadtschulamt 40.14, wie in der Stellungnahme ST 2797 vom 19.12.2022 vorgeschlagen, eine Schulwegsicherung einzuberufen, um vor Ort insbesondere an der Kreuzung Frankenthaler Weg/West-Höchster-Straße geeignete Maßnahmen zu finden, die ein sicheres Queren des Frankenthaler Weges ermöglichen.
Begründung
Die Schulkinder werden beim Überqueren der Querungshilfe im Frankenthaler Weg vor der Schule durch Ein- und Ausparkende gefährdet. Auch ihre Sicht auf den Verkehr wird durch parkende oder dort haltende Autos behindert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 11. August 2022OFOF 558/6Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 6. September 2022OMOM 2580Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-SchuleDirektanregung
- 19. Dezember 2022STST 2797Zeilsheim: Sicherung des Schulwegs zur Käthe-Kollwitz-SchuleStellungnahme
- 19. Januar 2023Sie sind hierOFOF 675/6Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-SchuleOrtsbeiratsantrag · SPD
- 7. Februar 2023OMOM 3514Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-SchuleDirektanregung
- 28. August 2023Antwort des Magistrats · nach 55 WochenSTST 1820Zeilsheim: Schulwegsicherung an der Käthe-Kollwitz-SchuleStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme