Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark
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Zusammenfassung
Der Ortsbeirat fordert den Magistrat auf, Fragen zur Durchführung des Kurdischen Neujahrsfestes im Rebstockpark zu beantworten. Dies geschieht aufgrund der chaotischen Zustände während der Veranstaltung, die die Eignung des Parks für Großereignisse in Frage stellen.
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Rebstockpark — 31 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.09.2026.
- Radweganbindung für das Gymnasium Römerhof21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Verkehrsplanung für das neue Rebstockbad21.09.2026 · OM (Anregung an Magistrat (Ortsbeirat))
- Spielplatz im neuen Rebstockpark schnell wieder nutzbar machen - Nachfrage14.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Rebstockpark per E-MailAntrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen:
Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:
- Welche Auflagen wurden für die Durchführung des Kurdischen Neujahrsfestes am 25.3.2023 im Rebstockpark seitens der städtischen Fachämter formuliert?
- Wie wurden die von den städtischen Fachämtern formulierten Auflagen erfüllt (bitte Auflagen auflisten und bewerten)?
- Wie beurteilt der Magistrat das Verkehrskonzept, welches der Veranstalter erstellte und mit der Fachstelle im Ordnungsamt (Service-Center Veranstaltungen - SCV) abgestimmt hat? Wo lagen Schwachstellen, was war positiv?
- Wie wurden die Anwohnenden der angrenzenden Wohngebiete seitens des Veranstalters informiert? Wie lief die Kommunikation zwischen den Anwohnenden und dem Veranstalter vor, während und nach dem Fest?
- Wie beurteilt der Magistrat die Erfüllung der Auflagen, welche dem Veranstalter seitens der Unteren Naturschutzbehörde gestellt wurden (bitte die Auflagen auflisten und bewerten)?
- Warum war das Parkhaus Messe für die Besucher*innen der Veranstaltung nicht geöffnet?
- Mit wie vielen Personen war die Landespolizei und die Stadtpolizei vor Ort und warum unternahmen diese nichts gegen verbotswidriges Verhalten?
- Wie beurteilt der Magistrat in Gänze die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, die Einhaltung der Auflagen, das Verkehrskonzept, die Kommunikation mit den Anwohnenden und die Erfüllung der Auflagen (besonders im Hinblick auf Umwelt-, Natur- und Tierschutz) vor dem Hintergrund, dass diese und andere Veranstaltung im kommenden Jahr vielleicht erneut im Rebstockpark stattfinden soll(en).
Begründung
Die Zustände während der genannten Veranstaltung im Naturschutz- und Naherholungsgebiet Rebstockpark kann man, sehr zurückhaltend formuliert, als chaotisch bezeichnen: - Festbesucher*innen parken im Wohngebiet Rebstock quer oder sogar nebeneinander auf dem Fußweg, in Feuerwehrzufahrten, auf Spielstraßen und im Kreuzungsbereich. - Festbesucher*innen fahren mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Wohngebietsstraßen auf der Suche nach Parkplätzen. - Festbesucher*innen parken in der 2-spurigen Straße vor dem Rebstockbad über mehr als 250 Meter auf beiden Seiten, so dass der Fußweg blockiert ist und zu Fuß Gehende mit und ohne Kinder auf der Straße laufen müssen. Gegenverkehr ist nicht möglich. - Autos parken IM Rebstockpark, gefährden beim Befahren der dortigen Fußwege die dort zu Fuß Gehenden und spielenden Kinder und zerstören die Grünflächen. Diese Vorkommnisse verdeutlichen einmal mehr, dass das Naturschutz- und Naherholungsgebiet Rebstockpark nicht für Großereignisse geeignet ist, auch wenn die Sondergenehmigungen mit einer Fülle von Auflagen verbunden sind!
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 6. Mai 2023Sie sind hierOFOF 666/2Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet RebstockparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 8. Mai 2023VV 670Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet RebstockparkAnfrage
- 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1746Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet RebstockparkStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)