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Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark

Vorlagentyp: V
14 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat wird um die Beantwortung von Fragen bezüglich des Kurdischen Neujahrsfestes im Rebstockpark gebeten. Die Anfrage zielt darauf ab, die Auflagen, die Verkehrssituation und die Kommunikation mit Anwohnern zu klären, um zukünftige Veranstaltungen besser zu gestalten.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Fragen an den Magistrat

Der Magistrat wird um die Beantwortung folgender Fragen gebeten:

  1. Welche Auflagen wurden für die Durchführung des Kurdischen Neujahrsfestes am 25. März 2023 im Rebstockpark seitens der städtischen Fachämter formuliert?
  2. Wie wurden die von den städtischen Fachämtern formulierten Auflagen erfüllt (bitte Auflagen auflisten und bewerten)?
  3. Wie beurteilt der Magistrat das Verkehrskonzept, welches der Veranstalter erstellte und mit der Fachstelle im Ordnungsamt (Service-Center Veranstaltungen - SCV) abgestimmt hat? Wo lagen Schwachstellen, was war positiv?
  4. Wie wurden die Anwohnenden der angrenzenden Wohngebiete seitens des Veranstalters informiert? Wie lief die Kommunikation zwischen den Anwohnenden und dem Veranstalter vor, während und nach dem Fest?
  5. Wie beurteilt der Magistrat die Erfüllung der Auflagen, welche dem Veranstalter seitens der Unteren Naturschutzbehörde gestellt wurden (bitte die Auflagen auflisten und bewerten)?
  6. Warum werden Lagerfeuer im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark geduldet?
  7. Warum sind nicht ausreichend Müllbehälter aufgestellt worden?
  8. Warum war das Parkhaus Messe für die Besucherinnen und Besucher der Veranstaltung nicht geöffnet?
  9. Mit wie vielen Personen war die Landespolizei und die Stadtpolizei vor Ort und warum unternahmen diese nichts gegen verbotswidriges Verhalten?
  10. Wie beurteilt der Magistrat in Gänze die Zusammenarbeit mit dem Veranstalter, die Einhaltung der Auflagen, das Verkehrskonzept, die Kommunikation mit den Anwohnenden und die Erfüllung der Auflagen (besonders im Hinblick auf Umwelt-, Natur- und Tierschutz) vor dem Hintergrund, dass diese und andere Veranstaltung im kommenden Jahr vielleicht erneut im Rebstockpark stattfinden soll(en)?

Begründung

Die Zustände während der genannten Veranstaltung im Naturschutz- und Naherholungsgebiet Rebstockpark kann man, sehr zurückhaltend formuliert, als chaotisch bezeichnen: - Festbesucherinnen und Besucher parken im Wohngebiet Rebstock quer oder sogar nebeneinander auf dem Fußweg, in Feuerwehrzufahrten, auf Spielstraßen und im Kreuzungsbereich. - Festbesucherinnen und Besucher fahren mit erhöhter Geschwindigkeit durch die Wohngebietsstraßen auf der Suche nach Parkplätzen. - Festbesucherinnen und Besucher parken in der zweispurigen Straße vor dem Rebstockbad über mehr als 250 Meter auf beiden Seiten, sodass der Fußweg blockiert ist und zu Fuß Gehende mit und ohne Kinder auf der Straße laufen müssen. Gegenverkehr ist nicht möglich. - Autos parken im Rebstockpark, gefährden beim Befahren der dortigen Fußwege die dort zu Fuß Gehenden und spielenden Kinder und zerstören die Grünflächen. Diese Vorkommnisse verdeutlichen einmal mehr, dass das Naturschutz- und Naherholungsgebiet Rebstockpark nicht für Großereignisse geeignet ist, auch wenn die Sondergenehmigungen mit einer Fülle von Auflagen verbunden sind!

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 6. Mai 2023OFOF 666/2Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet RebstockparkOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 8. Mai 2023Sie sind hier
    VV 670Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet Rebstockpark
    Anfrage
  3. 14. August 2023Antwort des Magistrats · nach 14 WochenSTST 1746Kurdisches Neujahrsfest am 25. März 2023 im Naherholungs- und Naturschutzgebiet RebstockparkStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

VAnfrage des Ortsbeirats

Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.

  1. 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
  2. 2direkt an den Magistrat
  3. 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
  4. 4Magistrat antwortet (12 Wochen)

Frist: 12 Wochen

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