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Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch

Vorlagentyp: OFSPD
25 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen
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Begründung

Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um Rotlichtüberwachungskameras am Erlenbruch / Schäfflestraße an den Ampeln stadtein- und auswärts zu installieren. Des Weiteren werden ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen, auch nachts, auf dem Erlenbruch eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden. Begründung: Auf die Gefahrenlage hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen. Es ist festzustellen dass sich die Situation weiter verschlechtert hat, die Hemmungen Ordnungsverstöße zu begehen sind gefallen. Die Gefahr für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen zu werden ist zu gering und ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Dem Magistrat ist bekannt, das die Ampelanlage Erlenbruch / Schäfflestraße zum offiziellen Schulweg in die Grundschule Pestalozzischule gehört. Durch Rotlichtverstöße werden Kinder regelmäßig gefährdet, dies kann durch zahlreiche Elternberichte belegt werden. Nächtliche Raserei auf dem Erlenbruch ist ebenfalls ein großes Problem, nur regelmäßige Kontrollen und entsprechendes Ahnden der Vergehen kann für Abhilfe sorgen.

Inhalt

Antrag vom 28.12.2019, OF 654/11

Betreff: Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch

Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat stellt die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 ein, um Rotlichtüberwachungskameras am Erlenbruch / Schäfflestraße an den Ampeln stadtein- und auswärts zu installieren. Des Weiteren werden ausreichend Mittel für mobile Geschwindigkeitsmessungen, auch nachts, auf dem Erlenbruch eingestellt. Sollten die notwendigen Mittel in den Haushalt 2020 / 2021 nicht eingestellt werden können, sind die Mittel rechtzeitig für den Haushalt 2022 vom Magistrat anzumelden.

Begründung: Auf die Gefahrenlage hat der Ortsbeirat mehrfach hingewiesen. Es ist festzustellen dass sich die Situation weiter verschlechtert hat, die Hemmungen Ordnungsverstöße zu begehen sind gefallen. Die Gefahr für sein Handeln zur Rechenschaft gezogen zu werden ist zu gering und ein Gegensteuern ist dringend erforderlich. Dem Magistrat ist bekannt, das die Ampelanlage Erlenbruch / Schäfflestraße zum offiziellen Schulweg in die Grundschule Pestalozzischule gehört. Durch Rotlichtverstöße werden Kinder regelmäßig gefährdet, dies kann durch zahlreiche Elternberichte belegt werden. Nächtliche Raserei auf dem Erlenbruch ist ebenfalls ein großes Problem, nur regelmäßige Kontrollen und entsprechendes Ahnden der Vergehen kann für Abhilfe sorgen.Beratung im Ortsbeirat: 11

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. Dezember 2019Sie sind hier
    OFOF 654/11Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem Erlenbruch
    Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 20. Januar 2020EAEA 52Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchEtatanregung
  3. 19. Juni 2020Antwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1191Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Haushaltstopf dieses Antrags
Zur Haushaltsanalyse

11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung

Ausgaben 2025: 35 Mio € · im Antragsjahr 2019 24 Mio € — preisbereinigt +21 % bis heute

Der Topf steht im Titel des Antrags. Er zeigt, worüber verhandelt wird — nicht, was der Antrag selbst kostet.

Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 11
Sitzung 37 · 20.01.2020
TO I, TOP 15
Angenommen
Etatanregung EA 52 2020 Die Vorlage OF 654/11 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

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