Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am Erlenbruch
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Zusammenfassung
Der Magistrat hat entschieden, dass an der Kreuzung Am Erlenbruch / Schäffelstraße keine Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen installiert werden, da kein Unfallschwerpunkt vorliegt. Die Möglichkeit von Geschwindigkeitskontrollen mit Enforcement-Trailern besteht jedoch, abhängig von der Genehmigung der Hessischen Polizeiakademie.
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Thema Verkehr und Straße verfolgenStellungnahme des Magistrats
Ortsfeste Geschwindigkeits- und Rotlichtüberwachungsanlagen werden in Abstimmung mit der Landespolizei und der Unfallkommission installiert, sofern die rechtlichen Voraussetzungen, wie insbesondere das Vorliegen eines Unfallschwerpunktes erfüllt sind. Da an der Kreuzung Am Erlenbruch / Schäffelstraße kein Unfallschwerpunkt vorliegt, kann dem Antrag diesbezüglich nicht entsprochen werden. Mit den beiden dem Magistrat zur Verfügung stehenden Enforcement-Trailern können auch nachts Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Da jedoch für deren Einsatz Vorgaben eines ministeriellen Erlasses erfüllt sein müssen und es einer Genehmigung der Hessischen Polizeiakademie (HPA) bedarf, wird die Straße Am Erlenbruch nach Ende der vorgesehenen Baumaßnahmen einem entsprechenden Prüf- und ggf. Genehmigungsprocedere unterzogen. Sofern dem Antrag seitens der HPA stattgegeben wird, werden Kontrollen durchgeführt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. Dezember 2019OFOF 654/11Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und Überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen auf dem ErlenbruchOrtsbeiratsantrag · SPD
- 20. Januar 2020EAEA 52Produktbereich: 11 Ordnung und Sicherheit Produktgruppe: 11.05 Verkehrssteuerung und -überwachung Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchEtatanregung
- 19. Juni 2020Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 25 WochenSTST 1191Rotlicht- und Geschwindigkeitsüberwachungsmaßnahmen Am ErlenbruchStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab